HamburgKriminalität und Justiz

Zoll am Flughafen Hamburg: 150.000 Euro von Reisenden sichergestellt!

Zoll entdeckt am Flughafen Hamburg vier Reisende mit unglaublichen 150.000 Euro Bargeld, die aus Vietnam einreisten und aufgrund fehlender Anmeldung eine Sicherheitsleistung von 15.000 Euro zahlen mussten – ein harter Schlag gegen Geldwäsche!

Hamburg (ots)

Am 10. September 2024 sorgte eine Zollkontrolle am Hamburger Flughafen für Aufsehen, als vier Reisende mit insgesamt 150.000 Euro Bargeld erwischt wurden. Diese nicht angemeldeten Geldsummen führten dazu, dass die Zöllner eine Sicherheit von 15.000 Euro einforderten, um mögliche Bußgelder abzusichern.

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Die Kontrolle fand statt, als die Reisenden, die aus Vietnam eingereist waren, das Terminal verließen. Maurice Douce, Pressesprecher des Hauptzollamtes Itzehoe, berichtete, dass die Zollbeamten die Reisenden aufgrund ihrer hohen Bargeldbeträge ansprachen. Die Reisenden gaben an, das Geld für Einkäufe und Seminare in Deutschland verwenden zu wollen. Diese Behauptungen wurden durch eine Prüfung der entsprechenden Unterlagen unterstützt.

Rechtliche Vorgaben zur Bargeldanmeldung

Gemäß den Vorschriften der Europäischen Union müssen alle Beträge ab 10.000 Euro bei der Ein- oder Ausreise beim Zoll angemeldet werden. Diese Regelung ist Teil der Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche. Leider hielten sich die betreffenden Reisenden nicht an diese gesetzliche Verpflichtung. Ein Reisender hatte sogar mehr als 75.000 Euro im Gepäck.

„Alle Reisenden haben gegen die Anmeldepflicht verstoßen“, erklärt Douce. Um mögliche Bußgeldforderungen abzusichern, wurden jeweils Sicherheiten in Höhe von 15.000 Euro festgesetzt, die sofort von den Reisenden entrichtet wurden. Das Hauptzollamt Itzehoe leitet derzeit die Ermittlungen und prüft die Umstände des Vorfalls. Das Verfahren wird für die Reisenden noch nicht abgeschlossen sein.

Zusätzliche Informationen zur Thematik: Jeder, der plant, Barmittel über dieser Grenze in die EU zu bringen, muss dies gemäß Art. 3 Abs. 1 VO (EU) 2018/1672 dem Zoll melden. Verstöße gegen diese Regelung können nach § 31a Abs. 4 ZollVG mit einer Geldbuße von bis zu einer Million Euro bestraft werden. Wichtig bleibt, sich vor Reisen über diese Vorgaben zu informieren, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

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