Ein Schock für alle Hinterbliebenen! Ein Hamburger Arbeitsgericht hat entschieden: trotz einer 25-jährigen Ehe - keine Witwenrente für die Klägerin. Dieser Fall wirft ein grelles Licht auf die Herausforderungen, die Witwen und Witwer nach dem Verlust eines Partners erwarten müssen!
Die Klägerin, deren Mann 1998 in den Ruhestand ging, wandte sich ans Gericht, nachdem ihr frühere Arbeitgeber die Auszahlung der Witwenrente verweigerte. Nach dem Tod ihres Partners im Jahr 2023 war die Witwenrente mehr als nur ein finanzieller Halt für die Witwe, aber aufgrund einer Betriebsvereinbarung sah der Arbeitgeber keinen Anspruch. Diese besagte, dass die Ehe mindestens fünf Jahre vor dem Ruhestand geschlossen werden musste – ein bekannter Trick, um Versorgungsehen zu vermeiden, wo Paare nur aus finanziellen Gründen heiraten.
Alle Voraussetzungen erfüllt – doch keine Rente!
Die Regeln sind klar: Normalerweise hat jeder, dessen Partner verstorben ist, unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Witwenrente, es sei denn, einschlägige Vereinbarungen des Arbeitgebers entscheiden anders. Die Klägerin argumentierte, dass die Regelung unfair und diskriminierend sei, doch das Gericht wies dies zurück. Es erklärte, die fälschlicherweise behauptete Altersdiskriminierung sei nicht gegeben und auch die Typisierung als Geschlechterdiskriminierung greife nicht, da die fünfjährige Ehepflicht für alle gelte.
So kam es, dass die Klägerin keinen Zugang zu finanzieller Unterstützung erhielt, die ihr nach den langen Jahren der Ehe zustehen sollte! Diese Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg könnte für viele Hinterbliebene weitere teure Fragen aufwerfen. Wer ist im Alter wirklich ausreichend geschützt, wenn selbst jahrzehntelange Partnerschaften nicht zum erhofften Anspruch auf eine Witwenrente führen? Ein bewegendes, brisantes Thema, das für viele schmerzhafte Fragen aufwirft!
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