Dortmund. In einem besorgniserregenden Vorfall ist ein 43-jähriger Mann aus der Sicherungsverwahrung entkommen. Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat umgehend einen Haftbefehl gegen ihn erlassen.
Der Verurteilte, der wegen schwerer Straftaten wie schweren Raubes und erpresserischer Erpressung im Jahr 2016 verurteilt wurde, hatte eine Haftstrafe von neun Jahren verbüßt und war seit Mai 2023 in Sicherungsverwahrung in Hamburg. Am 12. August nutzte er seinen Ausgang, um zu seiner Arbeitsstelle zu gehen, kehrte jedoch nicht wie vorgeschrieben in die Einrichtung zurück. Seitdem ist er verschwunden.
Umstände des Ausbruchs
Es ist nicht das erste Mal, dass der Mann temporär die Einrichtung verlässt, da er in der Vergangenheit mehr als 60 Mal ordnungsgemäß ins Gefängnis zurückgekehrt ist. Allerdings gab es in zwei Fällen Abweichungen, bei denen er nicht rechtzeitig zurückkam; er stellte sich jedoch beide Male rechtzeitig den Behörden. „Das ist diesmal anders“, erklärte Henner Kruse, Sprecher der Staatsanwaltschaft Dortmund. „Er ist jetzt schon seit über zwei Wochen abgängig.“ Der aktuelle Fall gibt Anlass zur Sorge, da es bislang keine Hinweise darauf gibt, dass er nach Dortmund, wo er verurteilt wurde, zurückkehren könnte. Seine letzte bekannte Adresse befindet sich ebenfalls in Hamburg.
Die Sicherungsverwahrung dient nicht als Strafmaßnahme, sondern soll primär der Sicherheit der Öffentlichkeit dienen. Der Mann gilt als weiterhin gefährlich, was seine Inhaftierung in dieser Form rechtfertigt. Die Sicherungsverwahrung ist jedoch mit deutlich besseren Bedingungen verbunden als das reguläre Gefängnis. Hier erhalten die Strafgefangenen Zugang zu umfassenderen Therapieangeboten und regelmäßigen Prüfungen, ob ihre Verwahrung noch notwendig ist.
Zusätzliche Fahndung
Gleichzeitig gibt es Berichte über einen weiteren Sicherungsverwahrten, der ebenfalls flüchtig ist. Dieser Mann, der seit Ende des letzten Jahres in einem Wohnheim lebte, wird seit dem 20. August vermisst. Auch in diesem Fall hat die Polizei in Hamburg die Fahndung eingeleitet. Es wird betont, dass dieser gesuchte Mann nicht als Sexualstraftäter gilt; die zuständige Staatsanwaltschaft in Aachen bearbeitet den Fall.
Diese Vorfälle werfen Fragen zur Sicherheit und Effektivität der Systeme der Sicherungsverwahrung auf. Die Behörden stehen unter Druck, die Fälle ernsthaft zu untersuchen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Verbesserung der Überwachung und Rückführung von flüchtigen Straftätern zu ergreifen.
Die Situation ist angespannt und zeigt, dass trotz bestehender Kontrollen in der Sicherungsverwahrung immer noch Möglichkeiten für Fluchten bestehen. Die Gesetzgeber sind gefordert, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten.
Die Staatsanwaltschaft Dortmund sucht weiterhin nach dem verdächtigen Mann und bittet die Bevölkerung um Hinweise, die zur Ergreifung des Flüchtigen führen könnten. Sollte jemand Informationen zu seinem Aufenthaltsort haben, wird dringend empfohlen, sich umgehend bei den örtlichen Behörden zu melden.
– NAG