In einer schockierenden Verwobenheit von Gewalt und Drogen hat das Landgericht Hamburg einen 40-jährigen Polen wegen eines versuchten Mordes verurteilt. Dies geschah in einer neuen Verhandlung, nachdem der Angeklagte in der ersten Instanz im Dezember 2022 freigesprochen wurde. Der Fall zieht sich bis in das Jahr 2020 zurück und wirft ein grelles Licht auf die oft verhängnisvolle Verbindung von Aggression, Alkohol und Drogen.
Am Silvesternacht 2020, im Hamburger Stadtteil Hausbruch, kam es zu dem Konflikt, als der Angeklagte sein Opfer mit einem Cuttermesser angriff. Der damals 25-jährige Mann konnte jedoch im letzten Moment zurückweichen und den Angreifer abhalten, was ihm das Leben rettete. Bei dem Vorfall zog er sich dennoch eine vier Zentimeter lange Schnittwunde am Kinn zu. Diese unmittelbare Gewalttat beendete für beide Männer eine Silvesterfeier und hatte langfristige Folgen.
Verurteilung und Bewährungsstrafe
Das Landgericht Hamburg sprach den Angeklagten in zweiter Instanz schuldig, was die Qualifizierung der Tat als versuchten Mord sowie gefährlicher Körperverletzung angeht. Die Strafe wurde auf zwei Jahre Haft festgelegt, doch unter der Bedingung der Bewährung. Dabei entschloss sich das Gericht, der Forderung der Verteidigung zu folgen, während die Staatsanwaltschaft ursprünglich drei Jahre echte Haft gefordert hatte. Laut deutschem Recht können nur Strafen von bis zu zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden, was die Entscheidung des Gerichts zusätzlich kompliziert machte.
Der Angeklagte legte in der neuen Verhandlung ein Geständnis ab. Er gestand, die Tat in einem Zustand ausgeführt zu haben, den er selbst nicht mehr nachvollziehen kann – eine oft gehörte Ausrede im Zusammenhang mit psychologischen Problemen und Drogenmissbrauch. Diese Faktoren spielten auch in der ursprünglichen Verhandlung eine Rolle, als ein psychiatrischer Gutachter zugab, dass der Angeklagte aufgrund von Alkohol- und Drogenkonsum möglicherweise unter Schuldunfähigkeit litt.
Rechtsmittel und mögliche Folgen
Die Komplexität des Falls wird durch die Tatsache erhöht, dass das ursprüngliche Freispruch-Urteil der ersten Instanz durch eine Revision der Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof aufgehoben wurde, was zur Neuverhandlung führte. Nach dem neuen Urteil hat der Angeklagte immer noch die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Es bleibt also abzuwarten, ob dieser Fall noch weitere Wendungen nehmen wird.
Diese beunruhigende Geschichte thematisiert nicht nur gewaltsame Konflikte, sondern beleuchtet auch die aktuellen Herausforderungen, die mit Alkohol- und Drogenmissbrauch verbunden sind. Die Kombination aus Gerichtsentscheidungen und dem Streben nach Gerechtigkeit wird einige Zeit in Anspruch nehmen, während die Beteiligten sowohl vor als auch hinter den Kulissen mit den Folgen der Gewalttat und den rechtlichen Verfahren konfrontiert werden.
– NAG