Die Waffenbehörden stehen vor einem gewaltigen Problem: Die waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfungen sind derzeit schlichtweg nicht möglich! Ein neues Gesetz, das Ende Oktober vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, zwingt die Kommunen dazu, auch die Bundespolizei und das Zollkriminalamt in die Prüfungen einzubeziehen. Doch wie diese Behörden die neuen Anforderungen umsetzen sollen, bleibt unklar. Die Verwirrung ist groß und die Waffenbehörden müssen nun bis auf Weiteres ihre Arbeit einstellen!
Stillstand bei Waffenanträgen
Seit dem 1. November können keine waffenrechtlichen Anträge mehr bearbeitet werden, die vor dem Stichtag keine abgeschlossene Zuverlässigkeitsprüfung erhalten haben. Dies betrifft vor allem Voreinträge in Waffenbesitzkarten, die für den Kauf von Waffen unerlässlich sind. Jäger und Sportschützen, die auf ihre Jagdscheine oder gelbe Waffenbesitzkarten angewiesen sind, müssen sich auf eine ungewisse Wartezeit einstellen. Die Kreisverwaltung von Harburg bittet um Verständnis, doch die Ungewissheit bleibt!
Die Situation könnte sich bald ändern: Am Freitag, dem 8. November, steht ein entscheidendes Gespräch zwischen den Bundesländern und dem Bundesinnenministerium an. Hier soll eine Lösung für die Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen gefunden werden. Die Waffenbesitzer in Harburg und darüber hinaus hoffen auf eine schnelle Klärung, denn die Zeit drängt!