Hamburg steht vor einer gewaltigen Herausforderung: Für die bevorstehenden Wahlen sucht die Stadt dringend nach freiwilligen Wahlhelfer*innen! Die Bundestagswahl wird am 23. Februar 2025 und die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft am 2. März 2025 stattfinden. Alexander Fricke, Pressesprecher des Bezirksamts Hamburg-Nord, betont: „Wir suchen jeweils 15.000 Wahlhelfende“, was insgesamt 30.000 Helfer*innen bedeutet, die für einen reibungslosen Ablauf sorgen sollen.
Doch wer kann sich bewerben? Für die Bundestagswahl müssen die Bewerber*innen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen. Für die Bürgerschaftswahl dürfen sich auch 16-Jährige melden, solange sie in Hamburg wohnen. Die Wahlhelfenden übernehmen wichtige Aufgaben in den Wahllokalen: Sie verteilen Wahlzettel, überwachen die Stimmabgabe und zählen die Stimmen. Ein spannender Job, der nicht nur Verantwortung, sondern auch eine Aufwandsentschädigung mit sich bringt!
Finanzielle Anreize für Wahlhelfer*innen
Die Wahlhelfer*innen können sich auf eine Entschädigung freuen: Am Wahlsonntag winken zwischen 35 und 65 Euro, und am Montag, dem Auszähltag, gibt es zwischen 100 und 120 Euro, abhängig von der Position im Wahlvorstand. Fricke warnt jedoch: „Die Doppelwahl ist eine riesige Herausforderung“, insbesondere aufgrund der vielen überschneidenden Fristen. Die Bezirksämter bieten zudem Schulungen für die Wahlvorstandsleitungen an, um sicherzustellen, dass alles glatt läuft.
Wer mehr Informationen oder Antworten auf häufige Fragen sucht, findet alles online unter: www.hamburg.de/wahlhelfende. Die Stadt Hamburg ruft alle Bürger*innen auf, sich zu engagieren und Teil dieses wichtigen demokratischen Prozesses zu werden!
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