In einer ermutigenden Entwicklung für die von der Sturmflut vom 20. und 21. Oktober betroffenen Bürger in Norddeutschland, plant der Bund der Versicherten e.V. (BdV) aus Hamburg, mögliche rechtliche Schritte zu unternehmen. Der Verband untersucht derzeit die Option einer Sammelklage, um den Geschädigten zu helfen und auf die Problematik des unzureichenden Versicherungsschutzes bei Naturkatastrophen aufmerksam zu machen.
„Wir wollen als Verein für Verbraucherschutz den Betroffenen gerne helfen und auf das Problem mangelnden Versicherungsschutzes bei Naturgefahren hinweisen“, sagte Stephen Rehmke, der Vorstand und Sprecher des BdV. „Wir wissen von über 30 Betroffenen, die zwar über eine sogenannte Elementarversicherung für Überschwemmungen verfügen, bei denen die Versicherer allerdings argumentieren, dass eine ‘Sturmflut’ davon wiederum ausgenommen sei“, erläuterte er weiter.
Aktueller Stand der Sammelklage
Rehmke betonte, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststeht, ob und in welchem Umfang die Klage eingereicht werden kann. Das Instrument der Sammelklage über einen Verbraucherschutzverein ist in Deutschland relativ neu. Der BdV bemühe sich derzeit um die ausdrückliche Anerkennung als Verband, der diese Klageart rechtlich nutzen darf.
„Sobald wir die Zulassung erhalten und weitere Fälle gesammelt haben, wollen wir sofort loslegen“, fügte Rehmke hinzu. Bisher gebe es eine Vielzahl von Fällen, die sowohl Geschädigte in Flensburg als auch in den umliegenden Regionen wie Eckernförde, Schleswig und Damp betreffen.
- Musterfeststellungsklage und Abhilfeklage sind in Deutschland die aktuellen rechtlichen Instrumente für Sammelklagen.
- Für beide Arten von Klagen müssen mindestens 50 Verbraucher betroffen sein.
Diese Initiative könnte bedeutende Auswirkungen auf den Umgang mit Versicherungsschutz bei Naturereignissen haben. Der BdV hofft, durch diese Klage wichtige rechtliche Klarstellungen zu erwirken und ähnliche Fälle in der Zukunft besser abzusichern. Mehr Details zu diesem Thema sind in einem Artikel auf www.fla.de nachzulesen.
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