Ein skandalöser Fall hat in Kiel für Aufsehen gesorgt, als ein Mann wegen schwerer Vorwürfe vor Gericht steht. Er wird beschuldigt, eine Frau entführt und mehrere Verbrechen begangen zu haben, darunter Vergewaltigungen und Körperverletzung. Der Prozess, der sich dem Ende neigt, soll nun bald zu einem Urteil führen.
Am ehemaligen MFG5-Gelände in Kiel hatte der Angeklagte im September 2023 eine 29-Jährige in einem Hangargebäude festgehalten. Das Gericht vernahm kürzlich die Plädoyers, in denen die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten gefordert hat. Zudem wird beantragt, dass der Mann nach Verbüßung der Haftstrafe in Sicherungsverwahrung kommt, um die Gesellschaft vor möglichen weiteren Straftaten zu schützen.
Umfangreiche Vorwürfe
Die Staatsanwaltschaft erhebt insgesamt elf Anklagepunkte gegen den Mann, die zwei Frauen betreffen. Diese Vorwürfe reichen zurück bis Januar 2022 und umfassen zudem Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz. Die belastenden Details sind alarmierend: Bei der Geiselnahme sollen Vergewaltigungen und gefährliche Körperverletzungen vorgekommen sein. Auffällig ist, dass sich der Angeklagte und die betroffene Frau bereits seit einiger Zeit kannten.
Bereits im April 2022 hatte der Tatverdächtige die Frau mit einem Cricket-Schläger verletzt und anschließend ein Annäherungsverbot erhalten, wie Ermittler berichteten. Dieses erschreckende Detail verdeutlicht, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt, sondern mehrere schon frühere gewalttätige Auseinandersetzungen stattfanden. Die Verteidigung forderte eine mildernde Gesamtabsprechung von 11 Jahren und 6 Monaten, was deutlich unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß liegt.
Das Urteil wird für Freitag erwartet, und viele Augen sind auf den Gerichtssaal gerichtet. Die Entwicklungen dieses Falls werfen ein Schlaglicht auf die Themen Gewalt gegen Frauen und die Notwendigkeit, solche Taten rigoros zu verfolgen. Für weitere Informationen über den Fall und die Gerichtshofhörungen, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.n-tv.de.