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Erbschaftssteuer sparen: So schützen Sie Ihr Vermögen legal!

Erfahren Sie, wie Sie durch clevere Strategien und rechtzeitige Planung Erbschaftssteuern legal umgehen können und Ihre Erben von hohen Steuerzahlungen befreien – ein Muss für jeden, der sein Vermögen optimal übergeben will!

Erbschaftssteuern sind für viele eine Quelle der Sorge, insbesondere wenn es um größere Vermögen geht. Doch es gibt legale Wege, um diese Steuerlast erheblich zu mindern oder sogar ganz zu vermeiden, wie Experten betonen. Die Grundlagen liegen oft in einer fundierten Planung, die man besser nicht bis ins Rentenalter hinauszögern sollte.

Die Grundregel ist einfach: Wer viel erbt, muss viel ans Finanzamt abführen. Oft geht fast die Hälfte des geerbten Vermögens verloren. Die Höhe der Steuer ist von mehreren Faktoren abhängig, darunter die Erbsumme, der Verwandtschaftsgrad und bestimmte Freibeträge. Um finanziellen Verlusten vorzubeugen, geben Steuerfachanwälte praktische Tipps, wie man die Erbschaftssteuern geschickt umgehen kann.

Strategien zur Reduzierung der Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer kann laut Martin Kahllund, einem Fachanwalt für Steuerrecht, durch verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten optimiert werden. „In jeder Situation, bei jedem Vermögen über den Freibeträgen, gibt es Wege, um die Steuerlast zu senken“, wird er zitiert. Ein früher Kontakt mit diesen Möglichkeiten kann den Erben immens helfen.

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Ein bemerkenswerter Aspekt betrifft die Freibeträge, die insbesondere für Ehepartner und Kinder deutlich höher sind. So haben Ehepartner einen Freibetrag von bis zu 500.000 Euro, während Kinder pro Elternteil bis zu 400.000 Euro steuerfrei erhalten können. Das ermöglicht es vielen, ganz auf Erbschaftssteuer zu verzichten.

Eine häufige Taktik sind Voraus- oder „Vorschenkungen“. Diese Technik ermöglicht es, über einen längeren Zeitraum hinweg Teile des Vermögens an Nachkommen zu verschenken, sodass das Erbe letztendlich verringert wird. Jeder dieser Schritte kann alle zehn Jahre erneuert werden, was einen erheblichen finanziellen Vorteil bieten kann.

Immobilien clever verwalten

Ein anderes großes Thema im Zusammenhang mit Erbschaftssteuern ist die Vererbung von Immobilien. Hier können die Freibeträge schnell überschritten werden, weshalb diese Vermögenswerte eine große Steuerlast erzeugen können. Es gibt jedoch Möglichkeiten, um diese Steuerfalle zu umgehen. Ein selbst genutztes Familienhaus bleibt steuerfrei, solange der überlebende Ehepartner oder die Kinder dort mindestens zehn Jahre wohnen, bevor sie es verkaufen.

Alternativ können Immobilien zwischen Ehegatten steuerfrei übertragen werden. Es besteht sogar die Möglichkeit, dass der beschenkte Partner die Immobilie unmittelbar verkaufen kann, ohne dass dabei Steuern anfallen. Dies kann mehrfach wiederholt werden, und die Größe sowie der Wert des Grundstücks spielen dabei keine Rolle, solange es innerhalb der EU bleibt.

Zudem ist es wichtig, die Immobilienstruktur gut zu durchdenken. Wenn mehrere Immobilien im Familienbesitz sind, kann die Gründung einer Familiengesellschaft eine sinnvolle Lösung sein. Dies ermöglicht eine flexiblere Verteilung der Vermögenswerte und erleichtert es den Erben, ihre Freibeträge zu nutzen.

Darüber hinaus können Kunstwerte oder Sammlungen genutzt werden, um die Erbschaftssteuer zu umgehen. Kunstwerke, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, unterliegen nicht der Erbschaftssteuer. Ein einfacher Leihvertrag an eine Galerie kann oftmals ausreichen, um diese Steuerbefreiung zu sichern.

Fachanwalt Peter Ambos betont zudem, dass erben, die Kunst oder wertvolle Sammlungen erhalten, verpflichtet sind, dies dem Finanzamt zu melden. Wer sich nicht rechtzeitig darum kümmert, kann in die Falle der Steuerhinterziehung geraten.

Ein weiteres probates Mittel sind Investitionen in begünstigtes Eigentum wie denkmalgeschützte Immobilien oder Photovoltaikanlagen. Kavitäten in der Gesetzgebung bieten hier Möglichkeiten für steuerliche Vorteile.

Schließlich ist die Errichtung einer Familienstiftung eine interessante Möglichkeit, die steuerlichen Freibeträge effizient zu nutzen. Bei einer Stiftung fällt nur einmalig Erbschaftsteuer an, und alle 30 Jahre das sogenannte Erbersatzsteuer, was einen zusätzlichen Vorteil darstellen kann.

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