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Bordellchef verurteilt: Mordprozess um verschollene Bulgarin enthüllt Gräueltaten

In Hamburg-Wilhelmsburg wurde ein 45-jähriger Mann zu fast 12 Jahren Haft verurteilt, weil er seine Geliebte im Frühjahr 2013 erwürgt und ihre Leiche im Ernst-August-Kanal entsorgt hat – ein grausamer Fall, der erst 2023 durch den Fund von Knochen ans Licht kam!

Ein aufsehenerregender Prozess am Landgericht Hamburg hat ein Urteil gegen einen 45-jährigen Mann hervorgebracht, der im Jahr 2013 seine ehemalige Geliebte, eine 28-jährige Bulgarin, getötet haben soll. Nach fast 70 Prozesstagen verkündete die Vorsitzende Richterin, dass der Angeklagte wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von elf Jahren und neun Monaten verurteilt wurde. Hintergrund der Tat war ein eskalierter Streit, in dem die Frau drohte, die Affäre und den Beruf des Angeklagten als Bordellchef ans Licht zu bringen.

Die Details dieser grausamen Tat sind erschütternd. Das Gericht stellte fest, dass der Mann seine Geliebte vermutlich im März 2013 erwürgt oder erdrosselt hat. Anschließend verscharrte er die Leiche zunächst in einem Gebüsch in Hamburg-Wilhelmsburg und entblößte sie später im Ernst-August-Kanal. Um sicherzustellen, dass der Körper im Wasser blieb, band er ihn mit Klebeband an eine schwere Metallplatte – ein perfider Plan, der fast ein Jahrzehnt unentdeckt blieb.

Der lange Weg zur Aufklärung

Erst 2023 wurde die Leiche der Frau zufällig von einem Angler entdeckt, der einen Knochen aus dem Kanal zog. Polizeitaucher fanden daraufhin fast alle Überreste im Wasser. Trotz der langen Zeit ist der Angeklagte von den Ermittlern schnell ins Visier genommen worden, nachdem die Frau kurz nach ihrem Verschwinden als vermisst gemeldet wurde.

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Obwohl die Beweise anfangs dünn waren, entlasteten sich die Aussagen der Zeugen und verschiedene Beweismittel gegenseitig. So bestätigten mehrere Zeugen, dass der Angeklagte ihnen seine Tat gestanden hatte. Außerdem wurden Teile einer Jacke, die mit den Überresten der Frau in Verbindung standen, sowohl am Ort der ersten Verscharrung als auch im Kanal gefunden. Diese schlüssigen Beweise halfen der Ermittlungsbehörde, den Fall schließlich weiterzuverfolgen.

Das Gericht wertete die gesammelten Beweise als überzeugend und schlüssig. „Wir können keinen Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten erkennen“, stellte die Vorsitzende Richterin klar. Der Angeklagte hatte zudem ein eindeutiges Motiv, da er befürchtete, dass sein geheimes Doppelleben ans Licht kommen könnte. Der Prozess wurde zwischenzeitlich von emotionalen Szenen im Gerichtssaal überschattet, als Angehörige des Opfers heftig um den Verlust trauerten.

Prozessverlauf und Urteil

Im Verlauf des Verfahrens plädierte die Verteidigung auf Freispruch, während die Staatsanwaltschaft eine längere Haftstrafe forderte. Letztendlich jedoch kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Beweislage die Schuld des Angeklagten eindeutig nachweisen konnte. Die Richterin merkte an, dass die Detailversessenheit des Verteidigers, der das Verfahren unnötig in die Länge zog, ebenfalls zur Komplexität des Falls beitrug. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und könnte in der nächsten Instanz erneut geprüft werden.

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Die Tragödie um die Ermordung der 28-jährigen Bulgarin wirft einen düsteren Schatten auf das persönliche Umfeld des Angeklagten und die gesellschaftlichen Strukturen, in denen solche Taten geschehen können. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Fall weiterentwickeln wird und welche rechtlichen Schritte in der Zukunft unternommen werden.

Für mehr Informationen über diesen Fall und die Hintergründe, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.shz.de.

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