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Blutige Affäre: Urteil im Mordprozess um verschwundene Geliebte naht!

Prozessauftakt in Hamburg: Ein 45-jähriger Türke soll 2013 seine 28-jährige Geliebte erwürgt und in einen Kanal geworfen haben, nun fordert die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von über zwölf Jahren – während der Verteidiger ein umfassendes Plädoyer hält.

Ein dramatischer Prozess vor dem Landgericht Hamburg rückt näher an seinen Abschluss, wobei sich die Schockwellen des Falles über die Jahre hinweg bis in die heutige Zeit ziehen. Im Zentrum steht ein 45-jähriger Mann, der beschuldigt wird, 2013 seine Geliebte ermordet und in einem Kanal entsorgt zu haben. Das Plädoyer seines Verteidigers hat bereits begonnen, und deren Fortsetzung ist für Mittwochmorgen angekündigt. Die Dauer des Plädoyers bleibt jedoch ungewiss, was die Möglichkeit eines Urteils an diesem Tag in Frage stellt.

Die Anklage wirft dem Mann vor, seine 28-jährige Ex-Geliebte brutal erwürgt zu haben, da sie drohte, die Affäre mit seiner Familie und seine Aktivitäten als Bordellbesitzer öffentlich zu machen. Die Staatsanwaltschaft bezieht sich auf mehrere Zeugenaussagen, die belegen sollen, dass der in Hamburg geborene Türke seine Geliebte in einem Gewaltakt tötete. Danach soll er ihre Leiche mit Hilfe eines Komplizen zunächst versteckt und später in einen Kanal abgelegt haben.

Der Hintergrund des Verfahrens

Der erste Prozessbeginn liegt nunmehr über ein Jahr zurück, als die Anklage ohne das Auffinden der Leiche der Frau nicht weiter behandelt werden konnte. Angeklagt wurde der Mann dennoch umgehend, als die Frau nach ihrem Verschwinden als vermisst galt. Aufgrund der damals fehlenden Leiche wurde das Verfahren allerdings immer wieder aufgeschoben.

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Die Situation erstickte in einem Schatten von Ungewissheit, bis nun die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage eine Haftstrafe von insgesamt zwölf Jahren und neun Monaten forderten. Die Verteidigung hingegen kämpft darum, die Vorwürfe aus der Argumentation der Anklage zu entkräften und vertritt die Ansicht, dass die Beweislage nicht ausreiche, um die Schuld des Angeklagten zweifelsfrei nachzuweisen.

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