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Blaue Moschee in Hamburg: Innensenator Grote fordert staatliche Handhabung

Innensenator Andy Grote (SPD) fordert, dass die Blaue Moschee in Hamburg dauerhaft in staatlicher Hand bleibt, um sie als religiöses und kulturelles Zentrum für die schiitische und iranische Community zu nutzen, während die Verwaltung des Bundes aufgrund verfassungsfeindlicher Ziele des vorherigen Betreibers, des Islamischen Zentrums Hamburg, erfolgt ist und sich der Rechtsstreit über den Status der Moschee noch über Jahre hinziehen könnte.

Die Blaue Moschee in Hamburg steht im Mittelpunkt einer intensiven Debatte über ihre zukünftige Nutzung und Verwaltung. Innensenator Andy Grote (SPD) hat deutlich gemacht, dass er eine Rückkehr der Moschee in staatliche Hände befürwortet. Für ihn ist es wichtig, dass die Moschee einmal mehr als religiöses und kulturelles Zentrum für die schiitische Gemeinde und die große iranische Community in Hamburg zur Verfügung steht. Diese Menschen, so Grote, sind überwiegend oppositionell gegenüber dem Regime in Teheran und sollten einen Ort haben, an dem sie sich versammeln und ihrer Religion nachgehen können.

Die Rückkehr zur Normalität könnte jedoch noch viele Jahre in Anspruch nehmen. Grote verwies darauf, dass die laufenden Gerichtsverfahren, die im Zusammenhang mit der Verwaltung der Moschee durch den Bund stehen, abgeschlossen werden müssen, bevor eine Nutzung durch die Glaubensgemeinschaft möglich ist. „Der Staat darf das Gebäude niemals wieder aus der Hand geben“, betonte der Senator und unterstrich damit das Ziel, die Moschee unabhängig von iranischen Einflussnahme zu halten.

Ein kritisches Verbot

Bis zu ihrer Schließung wurde die Blaue Moschee vom Islamischen Zentrum Hamburg (IZH) betrieben. Am 24. Juli hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) das Verbot des IZH verkündet. Ihr zufolge verfolgt der Verein verfassungsfeindliche Ziele und propagiert die Ideologie der Islamischen Revolution in Deutschland. Infolgedessen kam es zu umfangreichen Beschlagnahmungen von Vermögen und Einrichtungen des Zentrums sowie von fünf ihm zugeordneten Organisationen. Das Resultat ist, dass die Moschee nun unter der strikten Verwaltung des Bundes steht.

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Die juristischen Schritte des IZH, die gegen das Verbot eingeleitet wurden, zielen darauf ab, die Moschee für die Gläubigen zurückzugewinnen. Laut dem Anwalt des Zentrums steht das Öffnen des Gebäudes für die Gemeinde an oberster Stelle. Doch bis die rechtlichen Hürden überwunden sind, müssen die Gläubigen andere Wege finden, um ihren Glauben auszuüben.

Freitagsgebete im Freien

Im Zuge des Verbots versammelten sich Gläubige spontan zum Freitagsgebet auf der Straße vor der Moschee, was jedoch auf zunehmenden Unmut in der Nachbarschaft stieß. Um die Versammlung zu regeln, erließ die Polizei eine Verfügung, die besagt, dass die Gläubigen nur noch auf einem abgesperrten Gehweg, fernab der Fahrbahn, beten dürfen. Während der letzten Gebetsversammlung nahmen rund 80 Menschen an dem öffentlichen Gebet teil und äußerten gleichzeitig ihren Protest gegen die Beschlagnahme des Gebäudes.

Die gesamte Situation rund um die Blaue Moschee spiegelt nicht nur die komplexe Beziehung zwischen Religion und Staat wider, sondern zeigt auch den Kampf der Gemeinde um einen Platz, der für sie von großer Bedeutung ist. Die Unsicherheit über die zukünftige Nutzung der Moschee bleibt bestehen, während die rechtlichen Prozesse im Hintergrund weiterlaufen.

– NAG

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