Hamburg

Balkonkraftwerke boomen: Mieter dürfen jetzt ihre Solaranlagen nutzen!

Die Zahl der Balkonkraftwerke in Deutschland hat sich seit Jahresbeginn verdoppelt und erreicht jetzt über 700.000 Anlagen, da neue Gesetze Mietern den Zugang zu umweltfreundlichen Solarsystemen erleichtern und gleichzeitig die installierte Leistung auf über 600 Megawatt steigt!

In Deutschland erfreuen sich Balkonkraftwerke immer größerer Beliebtheit. Laut den aktuellen Zahlen des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur sind mittlerweile 706.509 „steckerfertige Solaranlagen“ in Betrieb. Dies entspricht einer Verdopplung im Vergleich zu Jahresbeginn, was ein starkes Indiz für den zunehmenden Trend zur Solarenergie ist. Es wird vermutet, dass die tatsächliche Zahl der installierten Anlagen noch höher ist, da Betreiber noch einen Monat Zeit haben, um ihre Anlagen nachzumelden, und einige möglicherweise die Pflicht zur Registrierung nicht eingehalten haben.

Die installierte Maximalleistung dieser Balkonkraftwerke hat in diesem Jahr ebenfalls bemerkenswert zugenommen. Sie liegt nun bei über 600 Megawatt, was mehr als einer Verdopplung seit Jahresbeginn entspricht. Diese Entwicklung könnte zum Teil auf die Erlaubnis zur Installation leistungsfähigerer Anlagen zurückzuführen sein. Im dritten Quartal 2023 wurden laut dem Marktstammdatenregister fast 140.000 neue Anlagen mit einer kombinierten Leistung von 141 Megawatt in Betrieb genommen. Experten erwarten, dass diese Zahlen durch ausstehende Nachmeldungen noch weiter steigen werden.

Rechtliche Veränderungen für Mieter

Der Bundesverband Solarwirtschaft zeigt sich optimistisch über die zukünftige Entwicklung der Balkonkraftwerke in Deutschland. Der Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig betont die Abbau bürokratischer Hürden und die gesunkenen Preise für Solarsysteme als Hauptgründe für den positiven Trend. Eine entscheidende Neuerung ist die jüngste Zustimmung des Bundesrates zur Verbesserung der Rechte für Mieter und Wohnungseigentümer in Bezug auf die Nutzung von Balkonkraftwerken. Dies öffnet die Tür für eine breite Nutzung der Steckersolargeräte auf Balkonen, Terrassen und Dachgärten.

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Körnig erklärte: „Mieterinnen und Mieter haben künftig Anspruch auf Zustimmung durch den Vermieter oder die Wohneigentümergemeinschaft zum Anbringen und Nutzen eines technisch sicheren Steckersolargerätes.“ Diese Regelung wird voraussichtlich Millionen von Haushalten in Deutschland zugutekommen und den Umstieg auf erneuerbare Energien fördern.

Wichtige Unterschiede bei den Geräten

Trotz dieser positiven Entwicklungen weist der Verband auf einige wichtige Unterschiede hin, die bei der Installation von Balkonkraftwerken zu beachten sind. Die neuen rechtlichen Vereinfachungen gelten ausschließlich für echte Steckersolargeräte mit einem Wechselrichter, der eine maximale Anschlussleistung von 800 Watt hat. Diese Geräte sind speziell dafür ausgelegt, dass sie auch von Laien angeschlossen werden können, was den Zugang zur Solarenergie erleichtert.

Jedoch gibt es auf dem Markt auch größere Selbstbau-Sets, die als Balkonkraftwerke angeboten werden, die nicht unter die vereinfachte Regelung fallen. Diese Geräte müssen professionell von einem Elektrofachbetrieb angeschlossen und beim Netzbetreiber angemeldet werden, besonders wenn sie mit Batteriespeichern kombiniert sind. Dieser Aspekt ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die Systeme effizient und sicher betrieben werden können.

Die steigenden Zahlen der Balkonkraftwerke in Deutschland zeigen, dass immer mehr Menschen bereit sind, in umweltfreundliche Technologien zu investieren. Es bleibt abzuwarten, wie sich dieser Markt weiterhin entwickeln wird und welche weiteren rechtlichen Begleitmaßnahmen möglicherweise ergriffen werden. Die vollständige Analyse der aktuellen Entwicklungen und der gesetzlichen Rahmenbedingungen wird sicher von großem Interesse sein. Für mehr Informationen zu diesem Thema kann ein detaillierter Bericht auf www.shz.de nachgelesen werden.


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