Ab dem 1. Januar 2025 wird in Deutschland eine neue Grundsteuer-Berechnung in Kraft treten. Diese Änderung weckt Sorgen unter Hausbesitzern und Mietern, da der Verband Haus und Grund Schleswig-Holstein erhöhte Kosten für einige von ihnen erwartet. Der Landesvorsitzende Alexander Blažek äußerte Bedenken über die Fairness der neuen Berechnung und bezeichnete die geplanten Bodenrichtwerte als verfassungswidrig.
Haus- und Wohnungseigentümern, die noch keinen Grundsteuerbescheid erhalten haben, wird empfohlen, vorerst keine Zahlungen zu leisten sowie Lastschrifterlaubnisse und Daueraufträge zu stornieren. Für Eigentümer, die bereits einen neuen Grundsteuerbescheid erhalten haben, gilt jedoch die Pflicht zur Zahlung, selbst wenn ein Einspruch eingelegt wurde. Andreas Breitner, Direktor des Verbandes Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), kritisierte das Bundesmodell als unsozial, da es in gefragten Vierteln zu übermäßigen Grundsteuern führen könnte.
Hintergrund zur Grundsteuerreform
Die Neuberechnung betrifft nahezu 36 Millionen Grundstücke bundesweit. Die bisherigen Werte basierten auf altmodischen Daten, die in Ostdeutschland auf das Jahr 1935 und in Westdeutschland auf das Jahr 1964 zurückgehen. Schleswig-Holstein wird das neue Bundesmodell anwenden, wobei das Grundsteueraufkommen der Kommunen von dieser Reform unberührt bleibt. Jedoch ist damit zu rechnen, dass es zu Mehr- oder Minderbelastungen für die Eigentümer kommen kann.
Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 stellte fest, dass die bestehenden Regelungen zur Einheitsbewertung der Grundsteuer verfassungswidrig sind. Der Gesetzgeber hatte eine Neuregelung bis zum 31. Dezember 2019 zu treffen, doch die Fortgeltung der verfassungswidrigen Normen bleibt bis zur Neuregelung maximal bis zum 31. Dezember 2024 bestehen. Das Gericht betonte, dass die Bewertungsregeln realitätsnahe Bewertungen ermöglichen müssen, was in der Vergangenheit nicht gegeben war, da die periodische Hauptfeststellung der Einheitsbewertung seit 1964 ausgesetzt wurde.
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