In Schleswig-Holstein steht eine grundlegende Reform der Grundsteuer bevor, die bis zum Jahresbeginn 2025 angewendet werden soll. Der Eigentümerverband „Haus und Grund Schleswig-Holstein“ warnt davor, dass diese Neuberechnung für viele Hausbesitzer und Mieter teuer werden könnte. Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Veränderungen rät der Landesvorsitzende Alexander Blažek, dass Eigentümer, die noch keinen Grundsteuerbescheid erhalten haben, vorerst keine Zahlungen leisten und ihre Daueraufträge stornieren sollten. Dies zum Schutz vor unerwarteten, hohen Kosten, die aus der Reform resultieren können, denn ab 2025 wird ein neues Berechnungsmodell in Kraft treten, das die Bodenrichtwerte einbezieht, welche von Blažek als „unfair“ kritisiert werden. Wie der NDR berichtet, wird das Bundesverfassungsgericht als gerichtliche Instanz in dieser Angelegenheit eine zentrale Rolle spielen, da kritische Stimmen die Reform als verfassungswidrig betrachten.
Detailierte Berechnungsstufen der Grundsteuer
Die Festsetzung der neuen Grundsteuer erfolgt durch die Städte und Gemeinden und basiert auf den Daten, die von den Finanzämtern bereitgestellt werden. Dies geschieht in drei Stufen, beginnend mit der Ermittlung des Grundsteuerwertes, gefolgt von der Berechnung des Grundsteuermessbetrags, der dann mit dem jeweiligen Hebesatz der Kommune multipliziert wird, um den endgültigen Grundsteuerbescheid zu erstellen. Diese Methodik wird, wie schleswig-holstein.de erläutert, als anpassungsfähig angesehen, um sicherzustellen, dass die Reform aufkommensneutral bleibt und somit die Kommunen nicht mehr Steuern einnehmen als zuvor.
Die neue Grundsteuer wird für fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland angewendet und könnte sich auf die Wohn- und Lebenskosten der Betroffenen erheblich auswirken. Die Vorteile und Nachteile dieser Reform werden zudem in politischen Kreisen kontrovers diskutiert. So kritisiert Andreas Breitner, Direktor des Verbands Norddeutscher Wohnungsunternehmen, das bundesweite Modell, da es die finanziellen Belastungen für Menschen mit geringem Einkommen erhöht und eine sozial ungerechte Umverteilung darstellt. Ein Grundsteuerbescheid muss, sobald er zugestellt wird, unbedingt beachtet werden, auch wenn bereits Einspruch eingelegt wurde, denn dieser hat keine sofortige aufschiebende Wirkung, betont das schleswig-holsteinische Finanzministerium.
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