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Grundsteuerreform 2025: Was Lüneburger jetzt wissen müssen!

Achtung, Grundbesitzer in Lüneburg! Ab 2025 gelten neue Regeln für die Grundsteuer, die durch eine Gerichtsanordnung notwendig wurden - erfahre hier, wie sich die Reform auf deine Zahlungen auswirken könnte und wo du die wichtigsten Infos dazu findest!

Die Reform der Grundsteuer in Deutschland, die ab 2025 in Kraft tritt, bringt zahlreiche Änderungen für die Eigentümer:innen von Grundbesitz mit sich, insbesondere in Lüneburg. Diese Anpassungen sind notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die bisherigen Bewertungsmethoden als verfassungswidrig erklärte. Ein Grund dafür ist, dass viele Grundstücke seit den 1960er Jahren nicht mehr neu bewertet wurden, was dazu führte, dass die Grundsteuer nicht mehr die realen Werte der Grundstücke widerspiegelte.

Die neue Regelung zielt darauf ab, die Steuerlast gerechter zu verteilen und wird die Bewertungen für alle Grundstücke in Deutschland betreffen. Eigentümer:innen sollten sich deshalb frühzeitig mit den Änderungen auseinandersetzen, um etwaige Überraschungen bei den zukünftigen Zahlungen zu vermeiden.

Wichtige Fakten zur Grundsteuerreform

Eine zentrale Frage lautet: Wie wirkt sich die Reform konkret auf die Grundsteuerzahlungen aus? Die neuen Berechnungen können dazu führen, dass einige Haushalte höhere Steuern zahlen müssen, während andere von Senkungen profitieren. Dies hängt stark davon ab, wie die Immobilien neu bewertet werden. Grundstücke in gefragten Lagen könnten beispielsweise stärker besteuert werden.

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Für die Neubewertung wird in Niedersachsen das „Flächen-Lage-Modell“ verwendet. Bei dieser Methode werden sowohl die Fläche des Grundstücks als auch dessen Lage berücksichtigt. Ein Lagefaktor, der sich an den Bodenrichtwerten orientiert, spielt dabei eine wesentliche Rolle. Auf diese Weise wird eine klarere Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer geschaffen.

Die Grundsteuer in Deutschland wird in zwei Kategorien unterschieden: Grundsteuer A und Grundsteuer B. Ersteres bezieht sich auf land- und forstwirtschaftliche Flächen und wird nach einem speziellen Ertragsverfahren ermittelt, während Grundsteuer B für alle bebauten und unbebauten Grundstücke gilt und durch das Flächen-Lage-Modell bestimmt wird.

Eine der häufigsten Fragen ist, wie die Bürger:innen erfahren, welcher neue Grundsteuermessbetrag auf sie zukommt. Das Finanzamt Lüneburg wird die neuen Bescheide versenden, die den neuen Grundsteuermessbetrag beinhalten. Bei Unklarheiten können betroffene Bürger:innen direkt beim Finanzamt nachfragen.

Für diejenigen, die die Einschätzung ihres Grundstückswertes anfechten möchten, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Dies muss jedoch schriftlich und innerhalb einer festgelegten Frist nach Erhalt des Bescheids geschehen.

Berechnung und weitere Informationen

Zur Berechnung der Grundsteuer wird der Grundsteuermessbetrag, der vom Finanzamt festgelegt wird, mit dem von der Hansestadt Lüneburg festgelegten Hebesatz multipliziert. Im Rahmen der Reform wird auch dieser Hebesatz angepasst, um einen aufkommensneutralen Hebesatz zu schaffen, der die Veränderungen in den Messbeträgen ausgleicht.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Für ein bebautes Grundstück setzt sich der Grundsteuermessbetrag aus Beträgen für Grund und Boden sowie der Wohn- und Nutzfläche zusammen. Bei einer Beispielrechnung ergibt sich ein Grundsteuermessbetrag von 60,51 Euro, der mit einem Hebesatz von 490% multipliziert wird. In diesem Fall würde die zu zahlende Grundsteuer 296,50 Euro jährlich betragen.

Die ersten Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 werden voraussichtlich im Januar 2025 versendet, nachdem die Fachgremien im Herbst 2024 über den Hebesatz beraten haben.

Für alle weiteren Fragen, die die neue Grundsteuer betreffen, sollten Bürger:innen direkt Kontakt zu den zuständigen Stellen aufnehmen: Fragen zu dem Grundsteuermessbescheid richten sich an das Finanzamt Lüneburg, während Auskünfte zu Hebesatz und ähnlichen Themen an die Hansestadt Lüneburg gerichtet werden sollten.

Für detaillierte Informationen und Beispielrechnungen können Interessierte die städtische Homepage besuchen und die entsprechenden Dokumente dort einsehen. Die grundlegenden Veränderungen bringen für alle Beteiligten ein gewisses Maß an Unsicherheit mit sich, doch die Stadt versucht, durch umfangreiche Aufklärung und Unterstützung Klarheit zu schaffen.


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