Schock für Hausbesitzer und Mieter! Ab dem kommenden Jahr müssen viele in der Region Rhein-Erft mit höheren Grundsteuern rechnen. Grund ist ein bahnbrechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018, das die Kommunen zwingt, die Grundsteuer neu zu erheben und damit für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen. Die Kommunen arbeiten fieberhaft an neuen Berechnungen, während die Anwohner sich auf steigende Kosten vorbereiten müssen.
Der große Umbruch: Während bisher Einheitswerte aus dem Jahr 1964 als Grundlage dienten, wird künftig der tatsächliche Marktwert der Grundstücke zugrunde gelegt. Dies betrifft insbesondere die Wohnimmobilien im Speckgürtel rund um Köln, deren Werte stark gestiegen sind. Bereits jetzt stehen viele Kommunen vor der Herausforderung, ihre Hebesätze anzupassen – oder sie riskieren, dass geschäftliche Grundstücke im Vergleich einwertiger werden.
Rechtsunsicherheit und Anpassungen in den Rathäusern
Die möglichen neuen Regelungen werfen auch Fragen auf. Städte wie Hürth und Erftstadt haben bereits entschieden, den einheitlichen Steuersatz beizubehalten, um die Steuerlast zu verteilen und brutale Preissteigerungen zu vermeiden. Hürths Bürgermeister Dirk Breuer betont die Notwendigkeit, frühzeitig für Planungssicherheit zu sorgen. Doch nicht alle Kommunen sind einig: Einige fürchten juristische Auseinandersetzungen und zeitliche Verzögerungen bei der Anpassung ihrer Computerprogramme, die derzeit nicht auf die neue Gesetzgebung vorbereitet sind.
Weitere Städte wie Brühl warnen vor drohenden Einnahmelücken, wenn die Reform nicht zeitnah umgesetzt werden kann. Um Fragen zur Rechtmäßigkeit und zur praktischen Umsetzung zu klären, wird in vielen Rathäusern noch diskutiert. Die Höhe des zukünftigen Steuersatzes wird letztendlich im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen entschieden, wobei das Land die Kommunen anweist, aufkommensneutrale Hebesätze zu wählen. Dies könnte zu ernsten finanziellen Folgen für viele Kommunen führen und braucht daher viel Aufmerksamkeit.