In Deutschland steht die Grundsteuer vor einem Wandel, da zahlreiche Städte und Gemeinden ihre Hebesätze erhöht haben. Diese Anpassungen erfolgen im Hinblick auf die bevorstehende Reform der Grundsteuer. Insbesondere in Zeiten finanzieller Engpässe müssen die Kommunen sicherstellen, dass sie ausreichend Einnahmen generieren. Wie eine aktuelle Erhebung zeigt, ist eine Erhöhung der Grundsteuer um durchschnittlich 4,5 Prozent im Vergleich zum Jahr 2021 zu beobachten.
Im Rahmen des diesjährigen Grundsteuer-Rankings des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) in Köln wurden die 100 bevölkerungsreichsten Städte Deutschlands analysiert. Hauptaugenmerk lag auf dem Einfamilienhaus als Beispiel, um die Auswirkungen der verschiedenen Hebesätze auf Immobilienbesitzer zu verdeutlichen. Diese Art der Steuer ist nicht nur eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen, sondern wird auch von deutlichen regionalen Unterschieden geprägt.
Hohe Hebesätze und deren Auswirkungen
Die Stadt Witten in Nordrhein-Westfalen hat mit einem Hebesatz von 910 Prozent die höchsten Belastungen für Immobilienbesitzer zu verzeichnen. Für Besitzer eines Einfamilienhauses summiert sich das auf eine Jahresgrundsteuer von 771 Euro. Im direkten Vergleich dazu fällt die Grundsteuer in Regensburg mit einem Hebesatz von 395 Prozent und jährlichen Kosten von 335 Euro deutlich günstiger aus. Die zehn teuersten und günstigsten Städte kurz zusammengefasst:
Teuerste Städte | Hebesatz | Jahresgrundsteuer |
---|---|---|
Witten | 910 | 771 Euro |
Offenbach am Main | 895 | 758 Euro |
Mühlheim an der Ruhr | 890 | 754 Euro |
Darmstadt | 875 | 741 Euro |
Duisburg | 845 | 716 Euro |
Herne | 830 | 703 Euro |
Berlin | 810 | 686 Euro |
Marl | 790 | 669 Euro |
Remscheid | 770 | 669 Euro |
Lünen | 760 | 644 Euro |
Leverkusen | 750 | 635 Euro |
Hagen | 750 | 635 Euro |
Im Kontrast dazu sind die zehn günstigsten Städte hinsichtlich der Grundsteuer:
Günstigste Städte | Hebesatz | Jahresgrundsteuer |
---|---|---|
Regensburg | 395 | 335 Euro |
Koblenz | 420 | 356 Euro |
Erlangen | 425 | 360 Euro |
Ulm | 430 | 364 Euro |
Düsseldorf | 440 | 373 Euro |
Ratingen | 440 | 373 Euro |
Oldenburg | 445 | 377 Euro |
Ludwigsburg | 445 | 377 Euro |
Villingen-Schwenningen | 455 | 385 Euro |
Esslingen am Neckar | 458 | 388 Euro |
Besonders bemerkenswert ist die Gemeinde Lorch in Hessen. Mit einem verblüffenden Hebesatz von 1050 Prozent führt sie in der Grundsteuer-Rangliste an, trotz einer vergleichsweise geringen Einwohnerzahl.
Die Reform der Grundsteuer ab 2025
Die Grundsteuer wird ab dem Jahr 2025 nach einem neuen Modell berechnet. Diese Reform hat zum Ziel, den veralteten Einheitswert abzuschaffen, welcher gegenwärtig zur Berechnung verwendet wird. Zukünftig sollen der Grundsteuerwert, die Grundsteuermesszahl und der Hebesatz die neuen Parameter zur Ermittlung der Grundsteuer bilden. Der Einheitswert wird durch den Grundsteuerwert ersetzt, was eine entscheidende Veränderung für Eigentümer darstellen wird.
Der Hebesatz wird von den jeweiligen Kommunen festgesetzt, was bedeutet, dass die Städte und Gemeinden selbstständig die Höhe ihrer Steuereinnahmen beeinflussen können. In der Untersuchung des IW wurde hierbei für Einfamilienhäuser ein festgelegter Einheitswert von 32.586 Euro angesetzt, während die Steuermesszahl auf 2,6‰, ein gängiger Wert für den Westen Deutschlands, festgelegt wurde. Diese Faktoren werden dann mit den spezifischen Hebesätzen der jeweiligen Städte multipliziert, um die Grundsteuer zu berechnen.
Bevor diese Reform in Kraft tritt, bleibt das bestehende System der Grundsteuerberechnung bis 2025 bestehen. Bei dieser traditionellen Formel multiplizieren sich der Einheitswert, der Hebesatz und die Grundsteuermesszahl, um die fällige Grundsteuer zu ermitteln. Die zunehmenden Hebesatzanpassungen, die aus der Notwendigkeit der Kommunen resultieren, unterstreichen die Relevanz und die Auswirkungen der Grundsteuer auf die Immobilienbesitzer in Deutschland. Dies alles legt den Grundstein für eine tiefgreifende Neubewertung des Grundsteuersystems und beeinflusst die finanziellen Belastungen für Eigentümer in den kommenden Jahren.