Nürnberg (ots)
Am 17. Oktober 2024 fand in ganz Deutschland eine bahnbrechende Aktion zur Kontrolle des Mindestlohns statt, an der zahlreiche Arbeitsmarktinspektoren aus der gesamten EU beteiligt waren. Dies war eine koordinierte Initiative unter der Leitung der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA), die nicht nur die deutschen Zollbeamten, sondern auch 21 weitere EU-Mitgliedstaaten mobilisierte.
Im Zentrum dieser Aktion stand das Hauptzollamt Nürnberg, das sich aktiv an einer der gegenwärtig größten grenzüberschreitenden Prüfaktionen der EU beteiligte. Über 80 Zöllner und Zöllnerinnen waren in Mittelfranken im Einsatz und wurden dabei von einer Delegation aus Portugal unterstützt. Während des Einsatzes wurde eine Vielzahl von Arbeitnehmern in Bereichen wie Einzelhandel, Gastronomie und verschiedenen Dienstleistungsgewerben befragt, um Informationen über ihre Arbeitsverhältnisse und Gehälter zu sammeln.
Verstöße gegen den Mindestlohn?
Die Prüfungsergebnisse waren schockierend: In bereits 16 Betrieben wurden Geschäftsunterlagen geprüft, und in 45 Fällen ergaben sich Hinweise auf mögliche Verstöße. Besonders alarmierend ist, dass in elf dieser Fälle der Verdacht besteht, dass der Mindestlohn nicht eingehalten wurde. Der Direktor der ELA, Cosmin Boiangiu, erklärte, dass diese Maßnahme als starkes Symbol für die Zusammenarbeit aller Mitgliedstaaten im Kampf gegen Schwarzarbeit gilt.
Die diesjährige Aktion fällt unter die Aktionswoche „Mindestlohn“ der ELA, in der neben Deutschland auch Delegationen aus 20 anderen Mitgliedstaaten aktiv am Geschehen beteiligt waren. Die Prüfungen zielten besonders auf grenzüberschreitende Fälle von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ab. „Wir stehen geschlossen gegen die Umgehung des Mindestlohns ein“, erklärte Constanze Voß, Leiterin der Direktion VII – Finanzkontrolle Schwarzarbeit – der Generalzolldirektion. Gemeinsam wird daran gearbeitet, der Schattenwirtschaft das Handwerk zu legen und faire Arbeitsbedingungen zu fördern.