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Grenzübergreifender Nahverkehr: Deutschlandticket jetzt auch für Luxemburg!

Das Deutschlandticket wird ab dem 1. Januar 2025 auch für Busverbindungen von und nach Luxemburg gelten. Dies gab das saarländische Mobilitätsministerium bekannt. In einer 17-monatigen Projektphase bis Mai 2026 können luxemburgische RGTR-Buslinien, die nach Deutschland fahren, ohne zusätzliches Ticket genutzt werden. Mobilitätsministerin Petra Berg (SPD) bemerkte, dass die Anerkennung im Nahverkehr zwischen Deutschland und Luxemburg einen „erheblichen Mehrwert“ darstellt.

Das Deutschlandticket ist bereits für sieben grenzüberschreitende Linien des Verkehrsverbundes Region Trier (VRT) und den Zugverkehr zwischen Deutschland und Luxemburg gültig. Des Weiteren wird das Pilotprojekt „TicketDeLux“, welches von dem europäischen Kooperationsprogramm „Interreg Großregion 2021-2027“ mit knapp 250.000 Euro gefördert wird, implementiert. Bei erfolgreicher Annahme des Angebots plant die saarländische Landesregierung, das Deutschlandticket dauerhaft auf den RGTR-Linien zu integrieren.

Details zum Busangebot und Job-Ticket

Ab dem 1. Januar 2025 wird das Deutschlandticket auch im grenzüberschreitenden Zugverkehr zwischen Deutschland und Luxemburg gelten. Es wird ebenfalls auf den grenzüberschreitenden Linien des VRT und des SaarVV akzeptiert. Aktuell wenden die RGTR-Linien (Régime Général des Transports Routiers) in Deutschland den luxemburgischen RegioZonen-Tarif an. Mit dem neuen Regelwerk können 14 RGTR-Linien zwischen Deutschland und Luxemburg genutzt werden, darunter die Linien 180, 301, 302, 303, 305, 306, 331, 332, 401, 402, 403, 404, 405 und 407. Die Fernverkehrsverbindung „L40 Saarbrücken-Express“ ist von dieser Regelung ausgeschlossen.

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Zudem wird ab dem 1. Januar 2025 ein vergünstigtes Job-Ticket für maximal 40,60 Euro pro Monat erhältlich sein. Um das Job-Ticket zu erwerben, muss der Arbeitgeber mindestens 25% des Kaufpreises fördern. Zudem gewähren Bund und Länder einen zusätzlichen Rabatt von 5%. Für die Gültigkeit des Job-Tickets müssen mindestens drei Beschäftigte im Unternehmen daran interessiert sein, und der Arbeitgeber benötigt einen Rahmenvertrag mit saarVV oder VRT.

Unternehmen können sich zusammenschließen, um die erforderliche Zahl von Interessenten für das Job-Ticket zu erreichen. Es wird als Handyticket ausgegeben, wobei interessierte Unternehmen und Arbeitnehmervertretungen beraten werden, wie sie das Angebot nutzen können. Die Vorteile für Unternehmen, die das Job-Ticket anbieten, liegen in einem entspannten Arbeitsweg für ihre Beschäftigten sowie einer gesteigerten Mitarbeiterzufriedenheit und Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt.

Ort des Geschehens


Details zur Meldung
Genauer Ort bekannt?
Luxemburg, Luxemburg
Beste Referenz
sol.de
Weitere Quellen
vrt-info.de

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