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Grenzkontrollen in Niedersachsen: 73 illegale Einreisen binnen zwei Wochen!

Nach der Wiedereinführung der Binnengrenzkontrollen am 16. September 2024 in Niedersachsen wurden in nur zwei Wochen 73 unerlaubte Einreisen festgestellt, 50 Personen an der Grenze zurückgewiesen und 27 Haftbefehle vollstreckt – ein entscheidender Schritt zur Stärkung unserer inneren Sicherheit!

Die seit dem 16. September 2024 in Deutschland eingeführten vorübergehenden Binnengrenzkontrollen zeigen erste Ergebnisse. Diese Kontrollen, die auch die Grenze zwischen Niedersachsen und den Niederlanden betreffen, wurden als Reaktion auf sicherheitspolitische Herausforderungen angeordnet. Die Bundespolizeidirektion Hannover hat berichtet, dass seit Beginn der Kontrollen 73 unerlaubte Einreisen registriert wurden. Zudem mussten 50 Reisende an der Grenze zurückgewiesen werden.

Michael Schuol, Präsident der Bundespolizeidirektion Hannover, hebt hervor, dass sich die flexible Organisation der Einsätze bewährt hat. „Dank des Engagements unserer Einsatzkräfte und Unterstützung unserer Partner können wir so unseren Kontrollauftrag erfolgreich bewältigen“, erklärt Schuol.

Bilanzen der Kontrollen

Zwischen dem 16. und 30. September wurden folgende Feststellungen getroffen:

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  • 73 unerlaubte Einreisen gemäß dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
  • Einreiseverhindernde Maßnahmen wurden bei 51 Personen durchgeführt, die sowohl an der Grenze als auch im Zusammenhang mit illegalen Grenzübertritten festgestellt wurden.
  • Insgesamt vier Schleusungen, bei denen acht Personen betroffen waren, wurden festgestellt.
  • Zusätzlich wurden vier Schleuser identifiziert.
  • 27 Personen mit offenem Haftbefehl wurden verhaftet.
  • Drei Personen wurde die Einreise verweigert.
  • Es gab vier Schutzersuchen nach dem Asylgesetz (AsylG).

Die Daten stammen von einem Sondermeldedienst der Bundespolizei und sind noch nicht vollständig qualitätsgesichert.

Hintergrund der Maßnahmen

Die wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen sind Teil einer breiteren Strategie zur Stärkung der inneren Sicherheit. Anordnungen stammen direkt vom Bundesminister des Innern und für Heimat, und die Kontrollen erstrecken sich nicht nur auf Niedersachsen, sondern auch an den Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. An den Grenzen zu Polen, Tschechien, Österreich und der Schweiz fanden bereits vorher Kontrollen statt.

Die Notwendigkeit dieser Maßnahmen wird durch das Ziel unterstrichen, die innere Sicherheit zu schützen und irreguläre Sekundärmigration zu reduzieren. Diese kontrollierenden Maßnahmen sind ein Teil des umfassenderen Schwerpunkts der Bundesregierung auf Sicherheit und Ordnung im Land.

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Die Kontrolle der Binnengrenzen ist nicht nur eine Frage des Rechts, sondern auch eine von gesellschaftlicher Verantwortung, die immer wieder in den Fokus der öffentlichen Debatte rückt, wie www.presseportal.de berichtet.

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