BONN. Ab dem 01. Oktober 2024 tritt eine neue Regelung in Kraft, die grenzüberschreitende Videoverhandlungen in Zivilprozessen innerhalb der Europäischen Union erheblich erleichtert. Diese Initiative, die im Rahmen der EU-Digitalisierungsverordnung eingeführt wird, ermöglicht es deutschen Gerichten, Parteien und deren Vertreter per Videokonferenz lebendig in die Verhandlung einzubinden, ohne dass hierfür ein Rechtshilfeersuchen erforderlich ist. Das bedeutet, dass Anwältinnen und Anwälte ihre Anträge in einer Videoverhandlung direkt vor Gericht stellen können. Dies stellt einen bedeutenden Fortschritt in der digitalen Transformation der Justiz dar.
Präsidentin des Bundesamts für Justiz (BfJ), Veronika Keller-Engels, begrüßt diese Neuerungen, die die Effizienz im internationalen Rechtshilfeverkehr verbessern sollen. Sie betont: „Videokonferenzen sind mittlerweile ein fester Bestandteil unseres Alltags. Die Justiz muss mit dieser Realität Schritt halten. In vielen Fällen, insbesondere bei grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten, erwarten die Bürgerinnen und Bürger eine einfache und direkte Kooperation innerhalb der EU.“
Umfassende Veränderungen im Rechtshilfeverkehr
Die EU-Digitalisierungsverordnung, die Ende 2023 beschlossen wurde, führt zu einer grundlegenden Neuregelung der elektronischen Kommunikation in grenzüberschreitenden juristischen Verfahren. In Zukunft können Gerichte aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten durch Videokonferenzen direkt mit den Parteien kommunizieren. Dies verkürzt nicht nur die Verfahrensdauer, sondern reduziert auch bürokratische Hürden. Bislang war für eine solche Einbindung die Genehmigung des Mitgliedstaats erforderlich, in dem sich die Person befand. Diese Vereinfachung könnte somit die Gesamteffizienz der Rechtshilfe steigern.
Mit dieser neuen Regelung hat Deutschland als erstes Land in der EU die vorzeitige Anwendung der Vorschrift zur grenzüberschreitenden Videoverhandlung erklärt. Ab dem 01. Oktober 2024 dürfen deutsche Gerichte ohne zusätzliche Genehmigungen mit anderen EU-Staaten kommunizieren. Dies ist ein entscheidender Schritt in Richtung eines modernen und digitalisierten Justizsystems.
Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Regelung nicht für die Vernehmung von Zeugen oder die Anhörung von Sachverständigen im Rahmen von Videoverhandlungen gilt. In diesen Fällen bleibt der formelle Weg über das Rechtshilfetransparenzsystem erhalten. Auch hier ist die Genehmigung des jeweils betroffenen Staates weiterhin erforderlich. Dies zeigt deutlich, dass trotz der Fortschritte in der Videoverhandlung, die vollständige Digitalisierung und Vereinfachung im rechtlichen Austausch noch aussteht.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass diese neuen Regelungen darauf abzielen, das rechtliche Verfahren innerhalb der EU agiler und anwenderfreundlicher zu gestalten. Dies könnte erhebliche Auswirkungen auf die Handhabung internationaler Rechtsfälle haben, da der Zugang zur Justiz in transnationalen Kontexten verbessert wird. Weitere Informationen zur internationalen Zivilrechtshilfe sind auf der Website des Bundesamts für Justiz verfügbar. Der Zugang zu einer effizienten Justiz sollte somit nicht an Ländergrenzen gebunden sein.