Gesichtserkennung und ihre Auswirkungen auf die Privatsphäre
Berlin (ots)
Die Diskussion rund um die Gesichtserkennung in der Polizeiarbeit hat eine neue Dimension erreicht, da Innenministerin Nancy Faeser Vorschläge zur Anpassung der bestehenden Richtlinien ankündigt. Diese neuen Regelungen könnten erhebliche Veränderungen in der Art und Weise mit sich bringen, wie die Polizei in Deutschland mit Technologien zur Personenerkennung umgeht.
Der derzeitige Stand der Gesichtserkennung
In Deutschland ist die Polizei bisher darauf beschränkt, Gesichtserkennungstechnologien ausschließlich auf historische Daten anzuwenden. Dies bedeutet, dass Bilder unbekannter Personen nur mit bereits vorhandenen Aufnahmen von bekannten Verdächtigen oder Asylsuchenden abgeglichen werden dürfen. Ein Echtzeiteinsatz der Technologie ist auf Bundesebene nicht gestattet.
Abweichungen bei den Länderpolizeien
Obwohl die gesetzliche Regelung klare Vorgaben macht, zeigen Recherchen, dass einige Länderpolizeien von diesen Vorgaben abweichen. In der Oberlausitz hat die Polizei hochauflösende Kameras installiert, um Gesichter in der Nähe der polnischen Grenze zu erfassen. Während die Sachsen behaupten, diese Aufnahmen würden lediglich historisch verwendet, führt eine Bestätigung der Staatsanwaltschaft in Berlin zu Zweifeln an der Richtigkeit dieser Aussage.
Kritik an der geplanten Gesetzesänderung
Die von Faeser vorgeschlagene Gesetzesänderung könnte den Einsatz von Gesichtserkennung im Internet weiter erleichtern. Obgleich die Ministerin angibt, dass der Einsatz „in der Öffentlichkeit“ nicht beabsichtigt sei, wirft dies Fragen auf. Was ist das Internet, wenn nicht ein öffentlicher Raum, in dem persönliche Informationen und Bilder weit verbreitet werden?
Massenüberwachung und ihre Folgen
Die beabsichtigte Nutzung der Gesichtserkennungstechnologie führt im Grunde zu einer Rasterfahndung, was eine Form der Massenüberwachung darstellen kann. Dies bedeutet, dass die Polizei potenziell alle digitalen Auftritte durchsucht, um Bilder bestimmter Individuen zu finden. Die hierbei verwendete Software hat zudem ein hohes Risiko für falsche Treffer, was ernsthafte Konsequenzen für die Betroffenen nach sich ziehen könnte. Das Sicherheitsgefühl in der Online-Community kann so erheblich beeinträchtigt werden. Viele Menschen könnten sich dazu entscheiden, ihre sozialen Medien auf „privat“ zu stellen, um sich vor staatlicher Überwachung zu schützen.
Schlussfolgerung und Aufruf zur Achtsamkeit
Die Diskussion um die geplanten Änderungen zur Gesichtserkennung in der Polizeiarbeit ist ein wichtiges Thema, das viele Bürger betrifft. Der erhebliche Eingriff in die Privatsphäre und die möglichen Folgen für die digitale Ausdrucksfähigkeit der Menschen sollten nicht unterschätzt werden. Es ist entscheidend, dass Bürger, Politiker und Datenschutzaktivisten weiterhin wachsam bleiben und sich gegen Maßnahmen aussprechen, die eine unbegründete Überwachung und das Eindringen in die Privatsphäre ermöglichen.
– NAG