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Gerichtsurteil: Klagen gegen pharmazeutische Dienstleistungen abgelehnt!

Berlin (ots)

Ein bedeutendes Urteil schallt durch die Apothekenlandschaft: Heute entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, dass zwei Klagen gegen die pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) mit einem klaren *Nein* abgewiesen werden! Dies ist ein Triumph für die Patienten und die gesamte Branche.

Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands, Dr. Hans-Peter Hubmann, jubelt: „Beide Klagen wurden insgesamt abgewiesen. Das sind gute Nachrichten für alle Patientinnen und Patienten.“ Die Entscheidung der Schiedsstelle bleibt unberührt, was bedeutet, dass die beliebten pharmazeutischen Dienstleistungen weiterhin unter den bestehenden Konditionen zur Verfügung stehen! *Ein Sieg für die Arzneimitteltherapiesicherheit* und die Effektivität der Behandlungen, betont Hubmann.

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Hintergrund der Klagen

Doch was liegt den Klagen zugrunde? Die pharmazeutischen Dienstleistungen sind im Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) festgeschrieben und sollen die Qualität der Arzneimitteltherapie erhöhen. Es war im Mai 2022, als die Schiedsstelle nach wochenlangen Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband eine entscheidende Entscheidung traf. Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Vereinigung Hessen hatten gemeinsam gegen den Schiedsspruch geklagt, der nun nach umfassender Prüfung standhielt.

Diese Klärung ist nicht nur entscheidend für die Apotheken, sondern auch für die Versicherten, die nun weiterhin von diesen wertvollen Dienstleistungen profitieren können. Für mehr Informationen zu diesem Thema besuchen Sie www.abda.de.

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Quelle/Referenz
presseportal.de

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