In einem dramatischen Rechtsstreit haben zwei Unternehmerinnen aus Baden-Württemberg einen triumphalen Sieg errungen: Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden, dass das Land die Rückzahlung von Coronahilfen nicht verlangen kann! Das Urteil, das am Mittwoch veröffentlicht wurde, hebt die Rückzahlungsbescheide in Höhe von 10.400 Euro für eine Gastronomin und 15.000 Euro für eine Friseurin auf. Grund dafür war die missverständliche Formulierung der Antragsunterlagen durch das Land, die als rechtswidrig eingestuft wurde.
Der Fall geht auf ein Zuschussprogramm zurück, das 2020 von der Landesregierung ins Leben gerufen wurde, um Unternehmen, die aufgrund der Pandemie schließen mussten, schnell zu unterstützen. Doch später forderte das Land viele der ausgezahlten Beträge zurück, da es angeblich um zweckwidrige Verwendung ging. Die Klägerinnen, die durch Schließungen stark betroffen waren, hatten die Rückforderungsbescheide zunächst angefochten und sind schließlich vor das Verwaltungsgericht gezogen, wo sie nun Recht bekamen.
Unklare Formulare lastet auf den Behörden
Das Gericht stellte fest, dass die Informationen in den Antragsformularen alles andere als klar waren. Antragsteller könnten nicht erkennen, dass die Zuschüsse lediglich dazu gedacht waren, vorübergehende Liquiditätsprobleme abzufedern. Stattdessen gingen sie offenbar davon aus, dass die Hilfen für alle, die aufgrund der Corona-Maßnahmen in Not geraten waren, gedacht waren. Diese Unklarheiten wurden nun gegen die Behörden gewertet, die in solchen Fällen von der Rückzahlungspflicht befreit sind. Dies geschieht in Übereinstimmung mit einer seit Jahrzehnten etablierten Rechtsprechung.
Die Urteile vom September (Az. 15 K 7121/23 und Az. 15 K 7081/23) sind jedoch noch nicht rechtskräftig, da das Gericht Berufungen zulässt, aufgrund der grundlegenden Bedeutung der Fälle. Dieses überraschende Urteil könnte weitreichende Folgen für zahlreiche weitere Unternehmer haben, die ebenfalls von Rückforderungen betroffen sind.