In Deutschland sorgt ein schockierender Fall für Schlagzeilen: Ein 73-jähriger Gerichtsdolmetscher für Persisch, der zuvor bis Juli 2024 stellvertretender Vorsitzender des verbotenen Islamischen Zentrums Berlin war, ist nun unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Dieser Dolmetscher, Ali Mohammad Z., fiel erstmals 2022 im Verfassungsschutzbericht auf, als die Mutterorganisation seines Zentrums aufgeführt wurde. Trotz seiner extremistischen Verstrickungen durfte er weiterhin an Gerichtsverfahren teilnehmen, was nun in einem neuen Licht erscheint, wie Krone.at berichtete.
Am 24. Juli fanden umfassende Razzien statt, bei denen neben seinem Wohnsitz auch die Räumlichkeiten des Zentrums in Berlin-Tempelhof sowie einer Moschee in Hamburg durchsucht wurden. Der Innenminister legte klare Gründe dar: Der Verein verfolge verfassungsfeindliche Ziele und verbreite extremistischen Antisemitismus, während gleichzeitig die Unterstützung der Terrororganisation Hisbollah bekannt wurde. Trotz seines Ausschlusses aus der Gerichtstätigkeit steht Z. nach wie vor als offizieller Dolmetscher auf der Liste der Gerichte, da keine sofortigen Maßnahmen gegen ihn ergriffen wurden.
Lockerungen der Dolmetscher-Anforderungen
Die Relevanz des Falls wird zusätzlich durch die Änderungen im Gerichtsdolmetschergesetz unterstrichen, das am 01.01.2023 in Kraft trat. Diese Neuerungen beinhalten Regelungen zur Bestellung, die sich direkt auf die Tätigkeit von Dolmetschern auswirken können. Die Landesjustizverwaltungen stellen alle öffentlich bestellten Dolmetscher in einer Datenbank bereit, wo Informationen über die Beeidigung und die angebotenen Sprachkombinationen zugänglich sind. Wie Gerichts-Dolmetscher.de berichtet, müssen Dolmetscher sich bis Ende 2026 auf ihren Eid berufen können, wenn sie nach bisherigen Regelungen allgemein beeidigt wurden.
Ort des Geschehens
Details zur Meldung