DeutschlandHamburg

Gericht stoppt Carenoble: Irreführende Aussagen über Eurotubes® verboten

Landgericht Hamburg kippt die unzulässigen Aussagen von "CareSolution" über die Eurotubes® Mehrkammerbeutel für parenterale Ernährung und schützt damit Ärzte vor irreführender Wirtschaftlichkeit – ein Sieg für die Qualität in der Patientenversorgung!

Das Hamburger Landgericht hat kürzlich eine wegweisende Entscheidung getroffen, die die Vermarktung von Mehrkammerbeuteln für parenterale Ernährung betrifft. Die Eurozyto GmbH, die für die Eurotubes®-Produkte bekannt ist, hat erfolgreich rechtliche Schritte gegen die Carenoble Gesellschaft für Gesundheitsökonomie mbH & Co. KG eingeleitet. Anstoß gab es wegen irreführender Werbeaussagen, die über den Verordnungsservice „CareSolution“ verbreitet wurden. Insbesondere wurden die Eurotubes® als „extrem hochpreisig“ und als „Wirtschaftlichkeitsfalle“ bezeichnet, was das Gericht als unangemessen erachtete.

Die Eurozyto GmbH bietet eine patentierte Lösung an, die die parenterale Ernährung erleichtert und optimiert. Laut den Ergebnissen einer Phase IV Studie (PEKANNUSS) sei zu sehen, dass die Eurotubes® in bestimmten Behandlungsszenarien, wie zum Beispiel bei einem geringeren Risiko für Infektionen, eindeutige Vorteile bieten. Das Landgericht Hamburg hat festgestellt, dass diese Vorteile die höheren Kosten rechtfertigen können, was in der öffentlichen Diskussion oft nicht richtig verstanden wird.

Gerichtliche Maßnahmen und ihre Auswirkungen

In einer einstweiligen Verfügung untersagte das Landgericht Hamburg der Carenoble, diese irreführenden Aussagen weiterzugeben. Sie können die Eurotubes® nicht länger als unwirtschaftlich bezeichnen und müssen damit aufhören, die Vorzüge der Produkte in den Dreck zu ziehen. Diese rechtlichen Schritte sollen, laut einem Sprecher der Eurozyto GmbH, Ärzten mehr Klarheit und Rechtssicherheit bieten, wenn sie diese Produkte in behandelnden Situationen verordnen.

Kurze Werbeeinblendung

Das Thema erlangte zusätzlich an Bedeutung, als das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg die einstweilige Verfügung erweiterte. Carenoble wurde untersagt, das Logo des BKK Dachverbands in Verbindung mit ihren Materialien zu verwenden. Diese Assoziation ließ den Eindruck einer angeblichen Kooperation zwischen den beiden Unternehmen entstehen, die nie existierte. Dies wirft ein Licht auf die Wichtigkeit der Transparenz in der Gesundheitskommunikation, insbesondere bei Produkten, die Ärzten und Patienten helfen sollen.

„Wir freuen uns, die Vorteile der Eurotubes® weiterhin gezielt präsentieren zu können“, erklärte Thomas Munzert, Geschäftsführer von Eurozyto. Diese rechtlichen Entscheidungen sind entscheidend, da sie den medizinischen Fachkräften helfen, informierte Entscheidungen zu treffen und die richtigen Therapieoptionen für ihre Patienten auszuwählen.

Obwohl das Urteil des Landgerichts im Eilverfahren ergangen ist und zunächst vorläufigen Charakter hat, wird Carenoble dennoch angehalten, sich an die getroffenen Maßnahmen zu halten. Das Unternehmen hat zwar Berufung eingelegt, doch kann die Entscheidung bereits jetzt als richtungsweisend für die Debatte um die Wirtschaftlichkeit medizinischer Produkte angesehen werden. Wie www.presseportal.de berichtet, könnte dieses Urteil Auswirkungen auf zukünftige Diskussionen in der mediszinischen Gemeinschaft haben.

Kurze Werbeeinblendung https://hempy-futter.com/

Die rechtlichen Auseinandersetzungen verdeutlichen die Notwendigkeit für klare, präzise und wahrheitsgemäße Kommunikation im Gesundheitswesen. Dies betrifft nicht nur die Hersteller, sondern auch die Ärzte, die darauf angewiesen sind, fundierte Entscheidungen für ihre Patienten zu treffen.

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"