Im Oberallgäu tobt ein tierisches Drama! Die Biber, die sich in der idyllischen Landschaft breitgemacht haben, verursachen Chaos und Zerstörung. Das Landratsamt Oberallgäu hatte genug und wollte den Abschuss der pelzigen Architekten erleichtern. Doch jetzt haben Naturschützer dem einen Riegel vorgeschoben – und das mit Erfolg!
Das Verwaltungsgericht Augsburg hat entschieden: Kein Abschuss der Biber! Die Allgemeinverfügung des Landratsamts, die am 11. September erlassen wurde, ist Geschichte. Zwischen dem 1. September und 15. März sollten die Biber unter bestimmten Bedingungen gefangen und getötet werden dürfen. Doch der Bund Naturschutz legte Einspruch ein – und gewann. Ein Eilantrag brachte den Erfolg, wie am Freitag klar wurde.
Gerichtsurteil: Biber dürfen bleiben!
Das Gericht fand „nicht ausräumbare Zweifel an der Rechtmäßigkeit“ der Verfügung. Ein entscheidender Punkt: Der Bund Naturschutz wurde nicht einbezogen – ein klarer Verstoß! Damit war die Verfügung hinfällig. Die Biber hatten zuvor für erhebliche Schäden gesorgt. Ein Bahndamm zwischen Sonthofen und Oberstdorf wurde unterhöhlt, was zu aufwendigen Reparaturen und langen Sperrungen führte. Auch die Trinkwasserversorgung im Oberallgäu war durch die fleißigen Nager gefährdet.
Die Biber haben sich nahezu flächendeckend im Landkreis Oberallgäu ausgebreitet. Doch trotz der Schäden bleibt ihnen vorerst das Leben sicher. Die Entscheidung des Gerichts ist ein Sieg für den Naturschutz – und ein Aufatmen für die Biber, die weiterhin ihre Dämme bauen dürfen.