Ab dem 15. September 2024 müssen Verbraucher in Deutschland, die über eine Gasheizung verfügen, eine wesentliche Pflicht erfüllen. Dies ist Teil einer umfassenden Umstellung auf nachhaltig und erneuerbare Energien, die zunehmend in den Haushalten des Landes Einzug hält. In etwa 41 Millionen Haushalten ist fossile Energie nach wie vor die Hauptquelle zur Beheizung. Vor dem Hintergrund der Klimaerwärmung und der internationalen Energiekrise sind diese Änderungen nicht nur wichtig, sondern auch dringend notwendig.
Die Bundesregierung hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet, das den Wechsel zu einer Heizungsversorgung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien vorschreibt. Diese Regelung betrifft vor allem den Einbau neuer Heizungen, aber auch bestehende Heizungen sind betroffen. In der sogenannten „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ wurde eine wichtige Auflage für Besitzer älterer Gasheizungen verankert.
Pflichten für Haushalte mit Gasheizung
Bereits seit dem 1. Oktober 2023 gilt eine neue Verpflichtung für Besitzer von Gasheizungen. Diese müssen einen Heizungscheck durchführen lassen, sofern ihr Wohngebäude mindestens sechs Wohneinheiten umfasst. Für Gebäude mit zehn oder mehr Einheiten endete die Frist bereits im September 2023. Deshalb sollten Eigentümer nicht bis zur letzten Minute warten, da die Zeit bis zur Frist im nächsten Jahr schnell verstreichen kann.
In diesen Heizungschecks überprüfen fachkundige Personen, darunter Schornsteinfeger, Heizungsbauer oder ausgewählte Energieberater, die technischen Einstellungen und den effizienten Betrieb der Heizungen. Dazu gehört nicht nur die Prüfung der Heizung selbst, sondern auch Aspekte wie der hydraulische Abgleich und die Dämmung von Rohrleitungen, um eine möglichst energieeffiziente Nutzung zu gewährleisten.
Die Prüfkosten belaufen sich im Schnitt auf 100 bis 150 Euro, wobei die Höhe der Kosten von verschiedenen Faktoren wie der Größe des Systems und dem Umfang der Wartungsarbeiten abhängt. Der Verband Wohneigentum schätzt, dass etwa 10,4 Millionen Heizungsanlagen in Deutschland dieses Jahr überprüft werden müssen. Die obligatorische Prüfung ist Teil eines langfristigen Plans der Regierung zur Reduzierung des Energieverbrauchs und zur Erhöhung der Energieeffizienz.
Ausnahmen und individuelle Lösungen
Eine Ausnahme von der Verpflichtung gibt es für diejenigen, die ihre Heizungsanlage innerhalb von zwei Jahren vor dem 1. Oktober 2022 überprüft haben, und bei denen kein Verbesserungsbedarf bestand. Auch Gebäude, die im Rahmen eines standardisierten Energiemanagementsystems verwaltet werden, sind von dieser Regelung ausgenommen.
Die verpflichtende Prüfung der Heizungsanlagen wird als mittelfristige Maßnahme der Bundesregierung zur Einsparung von Energie betrachtet. Zudem bietet ein Ortstermin durch die Prüfer eine Gelegenheit, individuelle Einsparpotenziale aufzuzeigen. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall meint, dass durch solche Überprüfungen auch freiwillige Maßnahmen zur Optimierung der Energieeffizienz angestoßen werden könnten.
Angesichts der globalen Entwicklungen im Energiesektor und der Notwendigkeit, Emissionen zu reduzieren, stellen diese neuen Anforderungen einen Schritt in die richtige Richtung dar. Verbraucher sind gut beraten, sich rechtzeitig um die erforderlichen Maßnahmen zu kümmern, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden und gleichzeitig von möglichen Einsparungen profitieren zu können.
– NAG