Verbraucher in Deutschland, die eine Gasheizung besitzen, stehen vor neuen Herausforderungen, die eine wichtige Rolle im Übergang zu nachhaltigeren Energieformen spielen. Mit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verpflichtet die Bundesregierung Hausbesitzer zu einem Wechsel hin zu einem höheren Anteil an erneuerbaren Energien, was bedeutet, dass alte Heizungen bis zu 65 Prozent erneuerbare Wärme nutzen sollten. Diese Vorgaben betreffen weitreichend die etwa 41 Millionen Haushalte, die auf fossile Energien als Hauptwärmequelle setzen.
Ein entscheidender Aspekt dieser neuen Regelungen ist die eingeführte Pflicht zur Durchführung eines Heizungschecks. Wie www.ruhr24.de berichtet, müssen Besitzer älterer Gasheizungen sicherstellen, dass ihre Heizungsanlagen überprüft werden, insbesondere in Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten. Diese Regelung zielt auf die Einsparung von Energie ab und soll dazu beitragen, die Effizienz der Heizsysteme zu steigern.
Fristen und Verpflichtungen für Gasheizungsbesitzer
Die Frist für den Heizungscheck wird am 15. September 2024 enden, wobei bereits für Gebäude mit zehn und mehr Wohneinheiten die Frist im September 2023 verstrichen ist. Die Notwendigkeit dieses Checks ergibt sich aus einer Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung, die auch darauf abzielt, die allgemeine Energieeffizienz zu fördern.
Hinsichtlich der Ausführung des Heizungschecks haben Verbraucher die Möglichkeit, verschiedene fachkundige Personen zu beauftragen. Dazu zählen Schornsteinfeger, Heizungsbauer und qualifizierte Handwerker. Diese Experten überprüfen mehrere Aspekte der Heizungsanlage, darunter die optimale technische Einstellung, die Notwendigkeit eines hydraulischen Abgleichs sowie die Verwendung von Heizungspumpen.
Kosten und Ausnahmen bei der Heizungsprüfung
Die Kosten für den Heizungscheck liegen im Durchschnitt zwischen 100 und 150 Euro. Diese Kosten können variieren, insbesondere wenn der Check im Rahmen regulärer Wartungsarbeiten durchgeführt wird. Wichtig ist, dass circa 10,4 Millionen Heizungen betroffen sind, was die Regierung in ihrer Schätzung angeführt hat.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen von dieser Pflicht. Verbraucher, die ihre Heizungsanlage innerhalb von zwei Jahren vor dem 1. Oktober 2022 überprüft und keinen Verbesserungsbedarf festgestellt haben, sind von der Regelung befreit. Dies gilt genauso für Gebäude, die unter einem standardisierten Energiemanagementsystem laufen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die aktuellen Vorgaben nicht nur verpflichtet werden, um die Energieeffizienz zu steigern, sondern auch als Anreiz für Hausbesitzer, weitere freiwillige Maßnahmen zur Energiewirtschaftssenkung zu ergreifen. Diese Verordnung, die seit dem 1. Oktober 2023 in Kraft ist, wird automatisch mit Ablauf des 30. Septembers 2024 außer Kraft treten. Daher sollten Gasheizungsbesitzer dieser Frist Beachtung schenken.