Besitzer von Gasheizungen in Deutschland stehen möglicherweise vor einer signifikanten Veränderung. In den kommenden Jahren wird das Erdgas in mehreren Regionen von L-Gas auf H-Gas umgestellt. Diese Umstellung betrifft nicht nur Heizungen, sondern auch weitere Gasgeräte wie Herde und Warmwasserbereiter. Ein Überblick über die betroffenen Bundesländer und wichtige Informationen zur Umsetzung der neuen Regelung sind hier zusammengefasst.
Der Begriff „L-Gas“ bezeichnet Erdgas mit geringem Brennwert, während „H-Gas“ für Gas mit höherem Brennwert steht. Der Unterschied liegt im Methan-Gehalt; H-Gas liefert bei der Verbrennung mehr Energie. In vielen nördlichen und westlichen Regionen Deutschlands ist L-Gas bislang die vorherrschende Gasart, wobei dieses Gas entweder aus dem Inland oder den Niederlanden stammt. Chinesische Energiequellen unterbrechen die Unterstützung dieses Gases, was bedeutet, dass die Versorgung mit L-Gas in naher Zukunft abnehmen wird. Laut Informationen der Bundesnetzagentur soll ab dem 1. Oktober 2029 kein niederländisches L-Gas mehr nach Deutschland geliefert werden.
Die notwendige Umstellung der Gasnetze
Die Planung sieht vor, dass bis 2029 im Rahmen der „Marktraumumstellung“ das gesamte Erdgasnetz auf H-Gas umgestellt wird. Dies erfordert Anpassungen aller angeschlossenen Gerätschaften. Historisch bedingt sind L-Gas-Netze in Gebieten in der Nähe von deutschen Vorkommen, vor allem in Niedersachsen und entlang der Importleitungen aus den Niederlanden, angesiedelt.
Die Umstellung wird schrittweise erfolgen und betrifft vorrangig die Bundesländer Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (wobei hier nicht flächendeckend umgestellt wird), Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Hessen. Wer zu den betroffenen Haushalten gehört und an diesem Prozess teilnehmen muss, kann bei den regionalen Netzbetreibern erfragen.
Besonders wichtig ist, dass die genauen Umstellungsdaten der jeweiligen Stadt oder Gemeinde von den örtlichen Gasnetzbetreibern bekannt gegeben werden. Diese Informationen werden in der Regel rechtzeitig zur Verfügung gestellt, allerdings kann die Umsetzung je nach Netzstruktur und Größe der Gemeinde unterschiedlich schnell vonstattengehen. Die Bundesnetzagentur ist aktiv und hat bereits eine grafische Übersicht veröffentlicht, wann welche Region mit der Umstellung rechnen kann.
Die gute Nachricht für Verbraucher ist, dass sie sich um den Umrüstungsprozess keine Sorgen machen müssen. Die Verantwortung für die Anpassung der Gasgeräte liegt beim jeweiligen Ausspeise- oder Verteilnetzbetreiber. Außerdem stellt der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragte Firma keine Kosten für die Umstellung in Rechnung. Dies bedeutet, dass Verbraucher keine Gebühren für die Erfassung oder Umrüstung ihrer Geräte zahlen müssen. Die Bundesnetzagentur hat ausdrücklich erklärt: „Die anfallenden Kosten für die Erfassung und Umrüstung der Geräte trägt zunächst der Netzbetreiber. Es dürfen Ihnen also keine Arbeitsstunden in Rechnung gestellt werden und Sie müssen keine Austauschteile – wie zum Beispiel Brennerdüsen – bezahlen.“
Für mehr Informationen über die Veränderungen und die genauen Abläufe kann auf die Bundesnetzagentur verwiesen werden. Betroffene Haushalte sollten sich proaktiv bei ihren lokalen Netzbetreibern informieren, um die kommenden Veränderungen optimal umzusetzen.
Zusätzlich sei erwähnt, dass die aktuelle geopolitische Lage, wie der Krieg in der Ukraine, auch Auswirkungen auf die Energieversorgung hat; es ist wichtig, sich über Möglichkeiten zu informieren, wie Betroffenen geholfen werden kann.