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Gasheizung-Alarm: Neue Pflicht für Millionen Verbraucher in Dortmund!

Achtung, Gasheizungsbesitzer: Bis zum 15. September 2024 müssen Sie dringend einen Heizungscheck durchführen lassen, sonst drohen hohe Kosten und gesetzliche Konsequenzen!

In Deutschland steht eine wichtige Frist bevor, die vor allem Haushalte mit Gasheizungen betrifft. Verbraucher müssen sich bewusst sein, dass eine neue Pflicht zur Überprüfung ihrer Heizungsanlagen auf sie zukommt. Hintergrund dieser Regelung ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die Umstellung auf nachhaltige Energien vorantreibt.

Momentan sind in etwa 41 Millionen Haushalten fossile Brennstoffe die Hauptquelle für Heizung und Warmwasser. Mit der Einführung des GEG müssen neue Heizungen eine Versorgung von mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energiequellen gewährleisten. Doch nicht nur der Einbau neuer Heizungen ist betroffen: Auch ältere Modelle unterliegen bestimmten Verpflichtungen.

Details zur Heizungscheck-Pflicht

Eine entscheidende Vorgabe für die Besitzer alter Gasheizungen stellt die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ dar. Diese schreibt vor, dass Eigentümer älterer Heizungen einen obligatorischen Heizungscheck durchführen lassen müssen. Wichtig zu beachten ist, dass diese Regelung nur für Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten gilt. Für Gebäude mit mindestens zehn Einheiten ist die Frist bereits im vergangenen September abgelaufen. Daher sollten Betroffene die Frist bis zum 15. September 2024 nicht auf die lange Bank schieben.

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Interessierte sollten sich fragen, was genau bei einem Heizungscheck überprüft wird. Laut dem Verband Wohneigentum gehören dazu die technischen Einstellungen der Anlage, um sicherzustellen, dass eine energieeffiziente Nutzung gewährleistet ist. Fachkundige Personen wie Schornsteinfeger, Heizungsbauer oder Energieberater sind dafür zuständig und überprüfen auch, ob die Heizung hydraulisch abgeglichen werden muss.

Wer ist von der Regelung betroffen?

Eine Ausnahme gibt es für die, die ihre Heizungsanlage innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem 1. Oktober 2022 überprüfen ließen – vorausgesetzt, es bestand kein Verbesserungsbedarf. Zusätzlich sind Gebäude, die im Rahmen eines standardisierten Energiemanagementsystems verwaltet werden, von dieser Pflicht befreit.

Die Bundesregierung schätzt, dass rund 10,4 Millionen Heizungsanlagen von dieser neuen Verordnung betroffen sind. Die Kosten für einen Heizungscheck belaufen sich in der Regel zwischen 100 und 150 Euro, insbesondere wenn die Überprüfung im Rahmen regulärer Wartungsarbeiten erfolgt. Es ist zu beachten, dass es keinen einheitlichen Preis gibt; dieser kann je nach Anbieter variieren.

Die Verordnung ist eine mittelfristige Maßnahme zur Energieeinsparung, die seit dem 1. Oktober 2023 in Kraft ist, aber zum 30. September 2024 wieder außer Kraft treten wird. Während des Checks können die Fachleute den Verbrauchern auch individuelle Möglichkeiten zur weiteren Energieeinsparung aufzeigen. So können möglicherweise zusätzliche freiwillige Maßnahmen angestoßen werden, um den Energieverbrauch zu reduzieren.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es für Haushalte mit Gasheizungen dringend notwendig ist, diese Frist im Auge zu behalten und aktiv zu werden, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und gleichzeitig einen Beitrag zur Nachhaltigkeit zu leisten.

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