Ein Führerscheintausch steht bevor, und die Zeit drängt! Bis zum 19. Januar 2025 müssen alle, die 1971 oder später geboren sind, ihren alten Papierführerschein gegen einen neuen umtauschen. Doch die Zahlen sind alarmierend: Im Kreis Plön haben von rund 25.000 erwarteten Umtauschaktionen nur etwa 11.000 stattgefunden. Auch andere Kreise wie Pinneberg und Stormarn melden erschreckend niedrige Zahlen. Wer noch mit dem alten Führerschein unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 10 Euro – ein Witz im Vergleich zu den Umtauschkosten von etwa 30 Euro! Doch das ist nicht alles: Im Ausland oder bei Mietwagen kann es zu ernsthaften Problemen kommen.
Wichtige Fristen und Schritte
Der Countdown läuft! Der nächste Stichtag ist der 19. Januar 2025. Wer vor 1953 geboren wurde, hat bis 2033 Zeit, seinen Führerschein zu behalten. Der erste Schritt zum neuen Dokument ist die Beantragung einer Karteikartenabschrift, besonders wenn der alte Führerschein in einem anderen Kreis ausgestellt wurde. Viele Kreise bieten diesen Service online an, doch die Bearbeitungszeiten können variieren – in Neumünster bis zu sechs Wochen! Danach folgt die Beschaffung eines biometrischen Passbildes, das strengen Anforderungen genügen muss.
Die Antragstellung erfolgt in der Regel persönlich, wobei einige Kreise auch postalische oder online Optionen anbieten. Besonders in den letzten Wochen vor dem Stichtag wird mit langen Wartezeiten gerechnet – bis zu drei Monate in Extremfällen! In einigen Kreisen darf der alte Führerschein sogar behalten werden, während andere ihn einziehen. Für spätere Jahrgänge, die ihren Führerschein nach 1999 erhalten haben, beginnt der Umtausch erst ab 2026. Wer jetzt nicht handelt, könnte bald ohne gültigen Führerschein dastehen!
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