Ein dramatisches Szenario entfaltete sich am Flughafen München, als eine 44-jährige Frau am 22. Oktober in letzter Sekunde einer Gefängnisstrafe entging. Bei ihrer Einreise wurde sie von der Bundespolizei kontrolliert, und die erschreckende Entdeckung eines Vollstreckungshaftbefehls wegen Geldwäsche kam ans Licht. Die drohende Strafe? Eine satte Geldbuße von 3.600 Euro oder eine entsprechende Ersatzfreiheitsstrafe!
Die Situation spitzte sich zu, als die Beamten feststellten, dass die Frau nicht in der Lage war, die geforderte Summe zu begleichen. Geplant war, sie in die Justizvollzugsanstalt München zu bringen. Doch dann geschah das Unerwartete: Während des Transports erhielten die Beamten einen Anruf von der Bundespolizeiinspektion am Münchner Hauptbahnhof. Die Tochter der Frau hatte gerade die Geldstrafe auf der Wache beglichen!
Ein Anruf, der alles änderte
Dank dieser unerwarteten Wende und nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München I wurde die 44-Jährige von den Beamten freigelassen. Sie musste ihre Haftstrafe nicht antreten, da die Geldstrafe nun vollständig beglichen war. Ein Anruf, der nicht nur ihr Schicksal, sondern auch das ihrer Familie veränderte – ein wahrhaft dramatisches Ende eines nervenaufreibenden Tages!