Im Mittelpunkt der rechtlichen Auseinandersetzungen um Fischwilderei stehen derzeit zwei Fälle aus Deutschland, die aufzeigen, dass Unkenntnis der Gesetze keineswegs vor Strafe schützt. In Ebersberg müssen sich zwei Männer aus Rumänien verantworten, die beim Angeln in Pliening erwischt wurden. Sie hatten weder einen Angelschein noch beachtet, wie die Tiere ordnungsgemäß getötet werden müssen. "Niemand hat uns gesagt, dass es illegal war", äußerte sich einer der Angeklagten. Laut Berichten von sueddeutsche.de rechtfertigten sie ihr Verhalten mit Unkenntnis der deutschen Vorschriften, mahnend auf die Regelungen ihrer Heimat Rumänien hinweisend.
Einzelfall in Neubrandenburg
Ähnlich verhält es sich mit einem 44-jährigen Mann aus Friedland, der ebenfalls wegen Fischwilderei verfolgt wird. Er wollte seinem 13-jährigen Sohn das Angeln näherbringen, war sich aber nicht bewusst, dass er dafür einen Angelschein benötigen würde. Bei seinem Versuch auf einer Brücke über den Fluss Datze erwischt zu werden, erteilte Richterin Iris Hagedorn eine klare Lektion in Fischereirecht. Der Mann, der laut nordkurier.de bereits mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, wurde zu 70 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt. Seine vorherigen Vergehen prägen seinen rechtlichen Werdegang, dennoch zeigte er sich immerhin mit dem Urteil zufrieden, da die Strafe geringer ausfiel als zunächst erwartet.
Beide Fälle unterstreichen, wie wichtig es ist, sich mit den rechtlichen Gegebenheiten rund um das Angeln in Deutschland vertraut zu machen. Auch wenn man es gut meint, die Regeln sind strikt und Verstöße werden geahndet. Den Angeklagten bleibt nach diesen Vorfällen die Mahnung, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt und zukünftige Ausflüge ins Wasser besser vorbereitet werden sollten.
Ort des Geschehens
Details zur Meldung