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Finanzmarkt im Aufbruch: KIM-Verordnung bringt neuen Schwung für Immobilien!

Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat erfreuliche Nachrichten für die Banken- und Immobilienbranche: Dank der erfolgreichen Regelung der KIM-VO werden die Vorschriften für Wohnkredite ab Mitte 2025 gelockert. Vor dem Hintergrund der positiven Entwicklung bei Kreditausfällen, die durch diese Verordnung erreicht wurde, kann aktuell kein systemisches Risiko für den Bankensektor festgestellt werden. Die KIM-VO, die seit August 2022 in Kraft ist, ermöglichte bereits eine Reduzierung der ausgefallenen Kredite und wurde bis zum 30. Juni 2025 befristet. Der Wegfall dieser strengen Regelungen wird von der Branche als „sehr erfreulich“ bewertet und könnte dem Immobilienmarkt einen dringend benötigten Impuls verleihen, so die Aussagen von Verbandsvertretern wie Gerald Gollenz und Karlheinz Kopf, die auf die Hürden hinweisen, die die KIM-VO für den Erwerb von Eigentum geschaffen hat. Diese Entwicklungen wurden auch von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht begrüßt, die kürzlich angeordnet hat, einen Kapitalpuffer für systemische Risiken in Höhe von zwei Prozent einzuführen, um den spezifischen Risiken im Wohnimmobilienmarkt entgegenzuwirken.

Der Sektor für Wohnimmobilienfinanzierungen in Deutschland sieht sich zwar einer erhöhten Unsicherheit gegenüber; die Preissteigerungen und die Zunahme von Krediten könnten langfristige Risiken bergen. Seit 2010 sind die Preise für Wohnimmobilien konstant gestiegen, was zu Überbewertungen in einem Bereich von 20-35 Prozent geführt hat, wie die Deutsche Bundesbank meldet. Um die potenziellen Gefahren dieser Marktentwicklungen abzumildern, hat die BaFin diesen neuen sektoralen Systemrisikopuffer verordnet, der speziell auf die mit Wohnimmobilien besicherten Kredite abzielt. Laut den Experten besteht die Notwendigkeit, die Stabilität des Finanzsystems sicherzustellen und gleichzeitig eine sorgfältige Kreditvergabe zu fördern, die nicht nur die makroökonomische Stabilität, sondern auch die individuelle Schuldendienstfähigkeit der Kreditnehmer berücksichtigt.

Durch die Einführung dieser Regelungen wird erwartet, dass Banken in der Lage sind, ihre Kredite weiterhin zu vergeben, auch wenn sie zusätzliche Kapitalanforderungen erfüllen müssen. Der Eingriff soll nicht zu signifikanten Einschränkungen auf dem Markt führen; vielmehr sollen die neuen Regelungen eine erhöhte Resilienz des Bankensektors gegenüber den bestehenden Risiken im Immobilienbereich gewährleisten. Diese Maßnahmen sind ein wichtiges Signal an alle Marktteilnehmer: Die Stabilität und Sicherheit des Finanzmarktes haben höchste Priorität.

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Vienna, Österreich
Beste Referenz
vienna.at
Weitere Quellen
bafin.de

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