Im Landkreis Bad Dürkheim gibt es Neuigkeiten bezüglich der kostenlosen Deutschland-Tickets für Schülerinnen und Schüler der fünften bis zehnten Klassen. Diese Tickets werden gewährt, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind, insbesondere wenn der Schulweg mehr als vier Kilometer beträgt und die nächstgelegene Schule der jeweiligen Schulart besucht wird. In einem aktuellen Fall hat eine Familie aus Haßloch Schwierigkeiten mit der Rückgabe eines solchen Tickets, nachdem sich herausstellte, dass die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind.
Eine Schülerin der Siebenpfeiffer-Realschule plus in Haßloch erhielt im Juli 2023 ein kostenloses Deutschland-Ticket, da sie zu diesem Zeitpunkt in Neustadt wohnte. Ihr Schulweg war somit über vier Kilometer lang, was den Anspruch auf das Ticket rechtfertigte. Die Eltern mussten jedoch bestätigen, dass die Fahrkarte zurückgegeben wird, sollte sich die Situation ändern. Dies ist ein gängiges Verfahren, um Missbrauch vorzubeugen.
Wichtige Informationen zur Wohnsitzänderung
Im Januar 2024 informierte die Schulleitung die Kreisverwaltung darüber, dass die Familie seit November 2023 in Haßloch wohnhaft ist. Die Überprüfung der zuständigen Mitarbeiterin zeigte, dass der Schulweg von der neuen Wohnadresse der Familie nun unter vier Kilometer liegt. Aus diesem Grund forderte die Kreisverwaltung die Kosten für das Deutschland-Ticket für die Monate Dezember 2023 und Januar 2024 zurück. Die Mutter der Schülerin legte jedoch Widerspruch ein und argumentierte, dass die Familie erst zu Beginn des neuen Jahres in Haßloch eingezogen sei, obwohl sie dort offiziell schon gemeldet war.
Die Mutter erklärte, dass die Anmeldung des Wohnsitzes im November 2023 lediglich dazu diente, um Müll von Renovierungsarbeiten auf den Wertstoffhof in Haßloch bringen zu können. Bis Ende 2023 habe die Familie jedoch in Neustadt gewohnt. Bei der Sitzung des Kreisrechtsausschusses war die Familie nicht anwesend.
Rechtliche Probleme und Konsequenzen
Die Vorsitzende des Kreisrechtsausschusses, Dorothee Wersch, erklärte, dass es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit handele, sich an einem Ort anzumelden, an dem man nicht tatsächlich wohnt. Dies könnte rechtliche Konsequenzen für die Familie haben. Unabhängig von den weiteren Entwicklungen musste die Familie jedoch die 49 Euro für das Deutschland-Ticket für Dezember 2023 zurückzahlen. Entscheidend in diesem Fall sei der Anmeldetermin im November 2023, was die Grundlage für die Forderung der Kreisverwaltung bildet. Wersch stellte klar, dass die Verwaltung sogar Gelder für November hätte zurückverlangen können. Der Widerspruch der Familie wurde somit zurückgewiesen.
Diese Situation stellt einmal mehr die Wichtigkeit klarer Anmelderechtsbestimmungen und die eindeutige Kommunikation der Verantwortlichkeiten zwischen Eltern und Behörden heraus. Das Verfahren soll sicherstellen, dass die Unterstützung nur denjenigen zukommt, die tatsächlich Anspruch darauf haben. Weitere Details zu diesen Ereignissen können auf www.rheinpfalz.de nachgelesen werden.