In einem bahnbrechenden Schritt für den Cannabis-Anbau in Deutschland haben zwei Vereine in Baden-Württemberg die ersten Genehmigungen für den gemeinschaftlichen, nicht gewinnorientierten Anbau von Cannabis erhalten! Der „Cannabis Club Südwest e. V.“ in Achern und der „CSC Grüne Liebe Rhein-Neckar e. V.“ in Mannheim dürfen nun offiziell mit dem Anbau beginnen. Diese Genehmigungen wurden am Dienstag, dem 19. November, erteilt, nachdem die Vereine bereits im Juli ihre Anträge eingereicht hatten. Die Erlaubnisse beinhalten genaue Vorgaben zur Lage des Anbaus und zur maximalen Menge an Cannabis, die jährlich produziert und weitergegeben werden darf.
Ein wichtiger Schritt für den verantwortungsvollen Umgang
Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha betont die Bedeutung dieses Gesetzes: „Mit dem Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis werden wir den Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz verbessern und den Konsum gefährlicher Produkte aus dem Schwarzmarkt eindämmen.“ Diese ersten Genehmigungen markieren einen entscheidenden Fortschritt in der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben, die darauf abzielen, den Anbau von Cannabis für Erwachsene sicher und verantwortungsbewusst zu gestalten. Regierungspräsident Carsten Gabbert fügt hinzu, dass eine sorgfältige Prüfung der Anträge unerlässlich ist, um sowohl die Liberalisierung von Cannabis als auch den Jugendschutz zu gewährleisten.
Die beiden Vereine haben in enger Zusammenarbeit mit den Behörden ihre Anträge optimiert und erfüllen bereits weitgehend die gesetzlichen Anforderungen. Insgesamt liegen dem Regierungspräsidium Freiburg bereits 66 weitere Anträge von Anbauvereinigungen vor, die nun der Reihe nach bearbeitet werden. Die Behörde erwartet, dass auch diese Anträge bald zu positiven Entscheidungen führen könnten, da meist nur noch wenige Unterlagen fehlen. Gabbert erklärt: „Ausschlaggebend für den zeitlichen Ablauf sind die Qualität der Antragsunterlagen und die Mitwirkungsbereitschaft der Anbauvereinigungen.“
Das Konsumcannabisgesetz (KCanG), das am 1. April 2024 in Kraft tritt, ermöglicht es Anbauvereinigungen, Anträge auf Erlaubnis zu stellen. In Baden-Württemberg sind die Regierungspräsidien Freiburg und Tübingen für die Genehmigung und Überwachung der Anbauvereinigungen zuständig, um einen sicheren und regulierten Anbau zu gewährleisten.