Die US-Antidiskriminierungsbehörde EEOC hat Ermittlungen gegen den Sportartikelhersteller Nike eingeleitet. Der Vorwurf: mutmaßliche Benachteiligung weißer Mitarbeiter. Die Untersuchungen fokussieren sich insbesondere auf die internen Programme des Unternehmens im Bereich Diversität, Gleichstellung und Inklusion (DEI), die unter Präsident Barack Obama Eingang in die US-Bundesverwaltung fanden und unter Joe Biden ab 2021 weiter ausgebaut wurden. Diese DEI-Programme sollen Chancengleichheit für gesellschaftliche Minderheiten fördern, indem sie Integration und Gleichberechtigung unterstützen.

Im Rahmen dieser Untersuchung wird geprüft, ob weiße Angestellte und Bewerber bei Entlassungen überproportional betroffen waren (oe24. Die EEOC wirft Nike zudem vor, die Herausgabe von relevanten Daten, einschließlich Informationen zur ethnischen Zusammensetzung der Belegschaft und Teilnehmerlisten an Förderprogrammen, zu verweigern. Diese Informationen sind entscheidend, um mögliche Gesetzesverstöße aufzuzeigen. Nike hat bislang auf die Aufforderung zur Stellungnahme nicht reagiert und sich geweigert, einer umfassenden Anordnung zur Datenherausgabe nachzukommen.

Hintergrund der Ermittlungen

Die Ermittlungen erfolgen nicht aufgrund einer Einzelbeschwerde, sondern auf Grundlage einer „Commissioner’s Charge“, die von EEOC-Chefin Andrea Lucas im Mai 2024 initiiert wurde. Diese Schritte sind Teil einer breiteren Initiative, die unter der Trump-Regierung gegen DEI-Programme in Unternehmen ergriffen wurde. Kritiker argumentieren, dass solche Programme das Leistungsprinzip untergraben und zu einer „umgekehrten Diskriminierung“ führen können (spiegel. Andrea Lucas hat zudem angedeutet, dass viele DEI-Programme möglicherweise rechtswidrig sind, was die Situation für Nike weiter kompliziert.

Zusätzlich ist zu erwähnen, dass die Organisation „America First Legal“, gegründet von Stephen Miller, während der Biden-Amtszeit Beschwerden gegen mehrere Großkonzerne, einschließlich Nike, bei der EEOC eingereicht hat. Solche Entwicklungen werfen ein Licht auf die Herausforderungen, vor denen Unternehmen stehen, die sich um umfassende Diversitätsmaßnahmen bemühen.

Rechtliche Kontext und Verpflichtungen

In Deutschland sind Arbeitgeber ebenfalls verpflichtet, Diskriminierung zu vermeiden. Laut der Antidiskriminierungsstelle ist eine Benachteiligung in der Regel unzulässig, insbesondere in Bereichen wie Bewerbungsverfahren, Einstellung, beruflichem Aufstieg und Entlassung (antidiskriminierungsstelle. Es existieren jedoch Ausnahmen, beispielsweise wenn unterschiedliche Behandlungen gerechtfertigt werden können, um bestehende Nachteile auszugleichen.

Die aktuellen Ereignisse rund um Nike verdeutlichen die Komplexität und Sensibilität, die mit der Implementierung von Diversitätsprogrammen in Unternehmen verbunden ist. Zukünftige Entwicklungen werden zeigen, wie sich die rechtlichen Rahmenbedingungen und das öffentliche Bewusstsein in diesem wichtigen gesellschaftlichen Bereich weiterentwickeln.