In Deutschland wird die Erbschaftssteuer bei Betriebsvermögen im Erbfall im internationalen Vergleich sehr hoch angesetzt, was insbesondere für größere Familienunternehmen problematisch sein kann. Die aktuelle Diskussion um die Erbschaftssteuer ist nicht nur in Deutschland, sondern auch in der Schweiz von Bedeutung, da eine mögliche Einführung einer hohen Erbschaftssteuer hier deutliche Auswirkungen haben könnte.
Eine von der deutschen Stiftung Familienunternehmen in Auftrag gegebene Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung analysiert die Erbschaftssteuerregelungen in 33 Ländern, darunter wichtige Wirtschaftsnationen wie die USA, Kanada und Japan. Das Augenmerk liegt dabei auf den hochgradig differenzierten Regelungen bei der Besteuerung von Betriebsvermögen und den entsprechenden Steuerbelastungen bei Unternehmensnachfolgen.
Erbschaftssteuer zu Lasten der Unternehmen
Die Studie zeigt auf, dass Deutschland bereits jetzt Teil einer kleinen Gruppe von Ländern ist, die bei der Besteuerung von Betriebsvermögen im Erbfall besonders stark zupackt. Auch wenn es einige Ausnahmeregelungen für Unternehmen gibt, stehen diese verstärkt in der Kritik. Der Forderung, „die Reichen“ stärker zur Kasse zu bitten, kommt insbesondere von der politischen Linken, was für Familienunternehmer eine heikle Situation darstellt. Oftmals ist ein Großteil des Vermögens in den Unternehmen selbst gebunden.
Beim Vergleich der Steuerbelastungen konnte Deutschland über 27 Millionen Euro an Steuern bei der Vererbung eines Unternehmens an einen überlebenden Ehegatten erheben. Für solch hohe Beträge gibt es nur wenige Länder, die ähnliche Steuerbelastungen haben. In dieser Fredienstellung folgen Staaten wie Finnland und Griechenland mit knapp weniger als 10 Millionen Euro.
Internationale Unterschiede und Reformansätze
Die Unterschiede in der Besteuerung sind groß. Länder wie Österreich oder Schweden erheben überhaupt keine Erbschaftssteuer, während andere Staaten gewisse Steuervergünstigungen gewähren. In der Schweiz, speziell im Kanton Zürich, wird keine Erbschaftssteuer auf Erbgänge an Ehegatten oder Kinder fällig. Angesichts eines potenziellen Strebens der Schweizer Jungsozialisten (Juso) zur Einführung einer Erbschaftssteuer ab 50 Millionen Franken mit einem Steuersatz von 50 Prozent, könnte dies die Schweiz in den internationalen Steuervergleich durchaus nach oben katapultieren.
Die ZEW-Studie hat auch Reformoptionen für die deutsche Steuerpolitik aufgezeigt. Eine Abschaffung der Erbschaftssteuer würde möglicherweise eine Vereinfachung der Prozesse mit sich bringen, während eine breitere Bemessungsgrundlage in Verbindung mit einem reduzierten Steuersatz zwar die Komplexität verringern könnte, aber die Steuerlast für viele Unternehmen erhöhen würde. Die Diskussion um die Regelungen zeigt, dass keine der bestehenden Lösungen für die betroffenen Unternehmen optimal ist.
Das Beispiel Deutschland verdeutlicht, dass hohe Erbschaftssteuern nicht nur eine Quelle staatlicher Einnahmen darstellen können, sondern auch das wirtschaftliche Verhalten der Steuerzahler beeinflussen. Eine höhere Steuerbelastung kann Anreize zur Verlagerung von Wohnsitz oder Investitionen ins Ausland schaffen und letztlich das Steueraufkommen negativ beeinflussen.
Im Gegensatz dazu verfolgt die Schweiz bisher einen Ansatz, der auf wenig oder gar keine Besteuerung für Ehegatten und Kinder setzt. Dies könnte als das richtige Modell angesehen werden, veranschaulicht jedoch auch die potenziellen Probleme, die mit einer plötzlichen Erhöhung der Erbschaftssteuern verbunden sind, wie es die Juso-Initiative anstrebt.
Zusammenfassend zeigt die Diskussion um die Erbschaftssteuer in Deutschland und der mögliche Einfluss auf die Schweiz die komplexe Dynamik zwischen Steuerpolitik und Unternehmensnachfolge auf. Die Balance zwischen fiskalischen Bedürfnissen und den realwirtschaftlichen Effekten auf Unternehmen bleibt eine herausfordernde Aufgabe für die politischen Entscheidungsträger in beiden Ländern.
– NAG