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Erbschaft ausschlagen: Vorsicht vor unerwarteten Folgen!

Erbschaft ausschlagen? Vorsicht! In Hamburg warnen Experten vor gefährlichen Fallen, wenn Überlebende die Erbschaft zugunsten der Ehefrau aufgeben wollen – ein falscher Schritt kann zu unerwünschten Erbengemeinschaften führen!

Hamburg (ots)

Das Thema Erbschaft ist oft komplex und kann in vielen Familien zu Spannungen führen. Wenn ein Nahestehender verstirbt, besonders ohne Testament, stehen die Hinterbliebenen vor der Herausforderung, sich mit der gesetzlichen Erbfolge auseinanderzusetzen. Diese sieht vor, dass sowohl der überlebende Partner als auch die Kinder einen Erbanteil erhalten. Dr. Benjamin Karras, Geschäftsführer der Hamburgischen Notarkammer, erklärt, dass viele Familien in der Annahme leben, die Vermögenswerte würden nach dem Tod beider Partner an die Kinder übergehen.

In solchen Situationen kommt oft der Gedanke auf, die Erbschaft auszuschlagen, um zu verhindern, dass Kinder in einen eventuell konfliktreichen Erbprozess verwickelt werden. Diese sogenannte lenkende oder taktische Ausschlagung würde es der überlebenden Ehefrau ermöglichen, als Alleinerbin aufzutreten, wenn die Kinder die Erbschaft ausschlagen. Hierbei sollten die Beteiligten jedoch vorsichtig sein.

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Potenzielle Risiken der Erbausschlagung

Eine Ausschlagung der Erbschaft kann zu unerwarteten Konsequenzen führen, warnt Karras. Wenn einem Ehepaar keine Kinder verblieben sind oder sie durch die Ausschlagung als kinderlos gelten, erben auch die Eltern des Verstorbenen einen Anteil. Selbst wenn die Eltern verstorben sind, wird das Erbe an deren Geschwister oder deren Nachkommen weitergegeben. Dies kann dazu führen, dass die Mutter des Verstorbenen nicht die alleinige Erbin ist, sondern in einer Erbengemeinschaft mit weiteren Verwandten steht, was oft zu ungewollten und ungerechten Verteilungssituationen führt. Ein Beispiel für solch eine unglückliche Wendung ist, wenn Geschwister des Vaters und deren Erben plötzlich Anspruch auf das Erbe erheben können.

Einmal in der Erbschaftsangelegenheit entschieden, bleibt in der Regel wenig Möglichkeit, die Ausschlagung rückgängig zu machen. Manchmal gibt es die Option, eine Erbausschlagung anzufechten, falls man über wesentliche Informationen nicht informiert war oder einer Fehlinformation unterlag. Allerdings hat der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden, dass unrealistische Erwartungen in Bezug auf die Erbfolge keinen relevanten Irrtum darstellen. Dies verstärkt die Problematik der unerwünschten Erbteilung.

Wichtige Schritte zur Vermeidung von Konflikten

Dr. Karras betont die Bedeutung einer frühen rechtlichen Beratung durch Notare oder Notarinnen. Diese Fachleute bieten nicht nur rechtliche Unterstützung, sondern können auch potenzielle Fallstricke, wie die Situation von minderjährigen Kindern oder Enkelkindern, frühzeitig erkennen und gegebenenfalls adressieren. Präventive Maßnahmen sind entscheidend, da ein gut durchdachtes Testament viele Herausforderungen von vornherein vermeiden kann.

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Sollte bereits ein Erbfall eingetreten sein, ist es wichtig, zeitnah rechtlichen Rat einzuholen. Die Frist von sechs Wochen zur Ausschlagung der Erbschaft ist rasch verstreichen, und danach gilt die Erbschaft als angenommen, was die Optionen erheblich einschränkt.

Zusammenfassend ist es ratsam, sich als betroffene Familie von neutralen und kompetenten Experten wie Notaren begleiten zu lassen. Die faire Beratung, die zu gesetzlich festgelegten Gebühren angeboten wird, kann helfen, Lösungen zu erarbeiten, die im Interesse aller Beteiligten sind. Dies stellt nicht nur eine langfristige Investition dar, sondern trägt auch dazu bei, teure und schmerzhafte Überraschungen zu vermeiden.

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