Deutschland steht an einem entscheidenden Punkt seiner Energiewende, insbesondere im Gebäudebereich, wo Reformen wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in den Vordergrund rücken. Große Herausforderungen bestehen vor allem im Hinblick auf den Anteil der Erneuerbaren Energien in der Wärmeerzeugung, der aktuell bei unter 20 Prozent liegt, während der Anteil an der Stromerzeugung bereits über 50 Prozent liegt, wie ÖkoNews berichtet. Der Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar, Carsten Körnig, fordert, alle klimafreundlichen Wärmetechnologien zu mobilisieren, um die gesetzten Klimaziele zu erreichen.

Eine der zentralen Maßnahmen ist die gesunde Koordination zwischen der Forderung nach Erneuerbaren Energien und der Unterstützung durch staatliche Förderprogramme. So wird die Notwendigkeit gesehen, langfristige gesetzliche Mindeststandards für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz einzuführen. Eine Breite an Verbänden appelliert zudem an die Politik, im Rahmen des GMG die Mindeststandards nicht zu verwässern.

Relevante Fristen und Vorgaben

Im Zuge der Novelle des GEG, die am 8. September 2023 im Bundestag beschlossen wurde, sind verbindliche Fristen für den Einbau von Heizungen in Neubaugebieten festgelegt worden. Ab dem 1. Jänner 2024 müssen neu eingebaute Heizungen mindestens 65 % Erneuerbare Energien nutzen, während diese Regelung für Bestandsgebäude nach Ende der kommunalen Wärmeplanung greift. Für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern muss die Wärmeplanung bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein, für kleinere Kommunen bis zum 30. Juni 2028, wie BMWSB festhält.

Heizungen, die fossile Brennstoffe verwenden, dürfen nur eingebaut werden, bis die Konsumfristen anlaufen. Zudem sieht das Gesetz einen schrittweisen Umstieg vor, bei dem ab 2029 Gas- oder Ölheizungen, die nicht an ein Wärme- oder Wasserstoffnetz angeschlossen sind, verpflichtend Anteile von 15 % Biomasse oder Wasserstoff nutzen müssen. Ab 2045 sind fossile Brennstoffe im Heizungssektor ganz verboten.

Finanzielle Unterstützung und Anreize

Das GEG sieht auch umfangreiche staatliche Förderungen vor. Hauseigentümer, die ihre Heizungen umrüsten, können Zuschüsse von bis zu 70 % der Investitionskosten erhalten. Dies steht im Einklang mit dem Ziel, die Modernisierung und den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu fördern. Die Bundesregierung bietet zudem eine Grundförderung von 30 % und einen Klima-Geschwindigkeitsbonus für den Austausch alter Heizsysteme an, wie Bundeswirtschaftsministerium hervorhebt.

Ein wesentlicher Aspekt, der betont wird, ist die Kombination von Wärmepumpen mit Photovoltaikanlagen, die für viele Haushalte sowohl eine kostengünstige als auch effiziente Möglichkeit zur Erzeugung von Wärme darstellt. Die Rückgänge im Heimsegment bei der Solarthermie und Photovoltaik, die im Jahr 2025 bei über 46 % respektive 29 % lagen, machen jedoch deutlich, dass zusätzliche Anreize erforderlich sind, um private Investitionen in diese Bereiche zu stimulieren.

Mit den genannten Maßnahmen soll Deutschland nicht nur seine Klimaziele erreichen, sondern auch die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern und damit Verbraucher vor Preisschwankungen auf den Energiemärkten schützen. Der modernisierte Ansatz im Gebäudesektor kann letztlich auch dazu beitragen, die Energiesouveränität des Landes zu stärken und zukunftsorientierte Technologien voranzutreiben.