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Energiepreise im Fokus: Verbraucherschutz klagt gegen Intransparenz

Verbraucherschützer erzielten am 16. Juli 2024 vor dem Landgericht Gera einen bedeutenden Urteilsspruch gegen die Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH, da diese nicht ausreichend transparent über Preiserhöhungen und Sonderkündigungsrechte informierten, was für eine verbraucherfreundlichere Kommunikation in der Energiebranche sorgt.

Während die Energiepreise in Deutschland in den letzten Jahren stark schwankten, haben Verbraucherschützer nun einen bedeutenden rechtlichen Sieg errungen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) konnte in mehreren Fällen nachweisen, dass Energielieferanten ihre Kunden nicht ausreichend über Preiserhöhungen und ihre Rechte informierten. Dies hat zu Klagen und letztlich zu einem Urteil des Landgerichts Gera geführt, das als wegweisend für den Umgang mit Energiepreisen in Zukunft angesehen wird.

Im Rahmen der Energiekrise stiegen die Strom- und Gaspreise drastisch, ohne dass viele Verbraucher genau wussten, warum. Die Transparenz zu diesen Preisänderungen ließ oft zu wünschen übrig. Der vzbv reagierte und untersuchte zahlreiche Mitteilungen von über 70 Energieanbietern, um herauszufinden, wie oft und in welchem Umfang diese Preiserhöhungen kommuniziert wurden. Ergebnis dieser Untersuchungen war, dass viele Anbieter nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprachen.

Gerichtliche Erfolge für Verbraucherschützer

Der vzbv reichte Klage gegen zwei Unternehmen ein, die sich nicht an die Regeln zur Informationspflicht hielten. Im ersten Fall richtete sich die Klage gegen die Hanwha Q Cells GmbH. Hier hatte das Unternehmen lediglich alte und neue Preise gegenübergestellt, ohne weiterführende Erklärungen zur Preiserhöhung zu geben. Im zweiten Fall ging es um die Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH, bei welcher die Kommunikation des Unternehmens so formuliert war, dass den Verbrauchern der Eindruck vermittelt wurde, sie könnten gegen die angekündigten Preiserhöhungen nichts unternehmen. Wichtige Informationen über ein möglicherweise verfügbares Sonderkündigungsrecht waren nur klein und versteckt in den Unterlagen zu finden.

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Das Landgericht Gera entschied, dass die Art und Weise, wie die Stadtwerke ihre Preiserhöhungen und die darin enthaltenen Rechte kommunizierten, nicht im Einklang mit dem Energiewirtschaftsgesetz steht. Verbraucherschützer forderten eine verständliche Informationspolitik. „Energielieferanten sind verpflichtet, Kunden einfach und verständlich über geplante Preiserhöhungen, Vertragsänderungen und Sonderkündigungsrechte zu informieren“, erklärte Fabien Tief, Referent beim vzbv. Das Gericht bestätigte die Sichtweise des vzbv und machte damit einen klaren Schritt in Richtung einer besseren Verbraucherinformation.

In der Praxis bedeutet dieses Urteil, dass Energieanbieter künftig auf eine klarere Kommunikation ihrer Preisanpassungen achten müssen, um rechtlichen Konsequenzen zu entgehen. Das betrifft insbesondere die Formulierung der Schreiben an die Kunden und das notwendige Herausstellen ihrer Rechte.

Hintergrund der Energiekrise

Die Preiserhöhungen bei Strom und Gas sind nicht aus heiterem Himmel gekommen. Zwischen Oktober 2021 und April 2022 sprangen die Preise infolge globaler Krisen, weshalb die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung der Verbraucher ergriff. Diese Maßnahmen beinhalteten Energiepreisbremsen, die jedoch zum 31. Dezember 2023 ausliefen. Die Marktentwicklung, insbesondere durch den Ukraine-Krieg, führte zur signifikanten Steigerung der Großhandelspreise, was sich in der Folge auch auf die Endverbraucherpreise auswirkte.

Ein aktueller Vergleich zeigt, dass deutsche Haushalte im Herbst 2022 bei rund 20 Cent pro Kilowattstunde für Gas zahlten, während Neuverträge schon 40 Cent kosteten und ältere Bestandsverträge bei nur 6 Cent lagen. Zuletzt kam es dann wieder zu einem Anstieg der Preise, der laut Vergleichsportalen wie Verivox die Endverbraucher verunsichert. Die steigenden Kosten für Energie stellen die haushaltsfinanzielle Planung vieler Familien vor Herausforderungen.

Die Stadtwerke Jena unterstützten bereits während des rechtlichen Verfahrens die Bemühungen zur Verbesserung ihrer Kommunikation und beteuerten, dass sie seit 2022 die geforderten Standards im Umgang mit Preisänderungen einhalten. Ob die Hanwha Q Cells GmbH ebenfalls entsprechende Maßnahmen ergreift, bleibt abzuwarten. Die Entwicklungen der letzten Monate zeigen jedoch eindeutig, dass Transparenz in der Energiebranche dringlich erforderlich ist, um Verbraucherrechte zu schützen und das Vertrauen in die Anbieter zu stärken.

– NAG

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