In der Nacht erlebte ein Ehepaar in St. Valentin einen dramatischen Einbruchversuch, der am frühen Morgen zu einem Polizeieinsatz führte. Um 1 Uhr wurden sie durch verdächtige Geräusche geweckt und, als sie aus dem Fenster schauten, sahen sie zunächst nichts Ungewöhnliches. Doch nur kurze Zeit später hörten sie ein Klirren, das aus dem Bereich der Rezeption ihres Beherbergungsbetriebs kam. Alarmiert rief der Hauseigentümer mehrmals laut „Ich hol die Polizei!“, was die Täter zur Flucht veranlasste. Bei Ankunft der Polizei stellten die Beamten fest, dass ein Fenster mit einem Stein eingeschlagen worden war, aber die Einbrecher hatten es nicht geschafft, die Fenster vollständig zu öffnen und ins Innere zu gelangen. Der entstandene Sachschaden wird auf etwa 3.000 Euro geschätzt, wie die NÖN berichtete.
Ruhestörung als Problem
In einem anderen Zusammenhang beleuchtet JuraForum die Problematik der Ruhestörungen in Wohngebieten. Ruhestörung, auch als Lärmbelästigung bezeichnet, ist eine unzumutbare Belästigung, die andere Menschen durch übermäßigen Lärm erfahren können. Besonders relevant sind die Zeiten der Nachtruhe, die in Deutschland im Allgemeinen von 22 Uhr bis 6 Uhr gelten. Während dieser Zeit sind laute Geräusche, hauptsächlich verursacht durch Partys oder fortwährendes Musizieren, nicht erlaubt und können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Im Falle wiederholter Ruhestörungen kann die Polizei gerufen werden, doch hierbei ist es ratsam, die örtlichen Polizeidienststellen und nicht die Notrufnummer 110 zu wählen. Je nach Häufigkeit der Störungen können sogar Bußgelder bis zu 5.000 Euro verhängt werden.
Die beiden Vorfälle in St. Valentin und die Regeln zur Ruhestörung zeigen die Schwierigkeiten, die Anwohner sowohl mit äußerer Kriminalität als auch mit inneren Konflikten haben können. Während das Ehepaar die Polizei zur Hilfe rief, um ihre Sicherheit zu gewährleisten, könnte sich eine andere Nachbarschaftsangelegenheit durch einfaches Gespräch lösen lassen, bevor die Polizei eingreifen muss. Kommunikation bleibt also auch hier der Schlüssel zur Verbesserung der Nachbarschaftsverhältnisse.