In Deutschland werden jährlich rund 2,5 Millionen Notfalleinsätze durch verschiedene Feuerwehren und Rettungsdienste abgewickelt. Während der Großteil dieser Einsätze von Berufsfeuerwehren koordiniert wird, leisten auch Freiwillige Feuerwehren, oft mit hauptamtlichem Personal, einen wesentlichen Beitrag. Gemeinsam zuständig sind sie für etwa ein Drittel aller Rettungsdiensteinsätze in der Bundesrepublik. Vor dem Hintergrund dieser hohen Einsatzzahlen und der Bedeutung des Notfallsanitäter-Berufs hielt der Bundesfeuerwehrarzt Dr. med. Martin zur Nieden im Rahmen einer Online-Fortbildung des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) eine aufschlussreiche Präsentation.
In der Online-Veranstaltung „DFV direkt“ informierte Dr. zur Nieden vor rund 200 Beteiligten über die heilkundlichen Maßnahmen, die Notfallsanitäter im Rahmen ihrer Tätigkeit durchführen dürfen. Diese Berufe sind seit etwa zehn Jahren im deutschen Rettungsdienst etabliert und bringen spezifische rechtliche Grundlagen mit sich, die für die Praxis unerlässlich sind. Dr. zur Nieden stellte verschiedene Gesetze vor, darunter das Heilpraktikergesetz und das Notfallsanitätergesetz, sowie das Betäubungsmittelgesetz. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen sind entscheidend für das Handeln der Notfallsanitäter.
Rechtliche Grundlagen und Delegation
Ein zentrales Thema der Fortbildung war die (Vorab-)Delegation heilkundlicher Maßnahmen. Hierbei erläuterte Dr. zur Nieden, dass die Verantwortung für die Vorabdelegation bei den ärztlichen Leitungen des Rettungsdienstes liegt. Es wurde betont, dass die benannte Bezeichnung jedoch in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Bedeutungen haben kann. Diese Differenzierung ist wichtig, um zu verstehen, welche Regelungen an den jeweiligen Einsatzorten gelten.
Zusätzlich wurde der Entwicklungsprozess der Standardarbeitsanweisungen thematisiert, die den Notfallsanitätern als Richtlinien dienen, um im Rettungseinsatz rechtssicher handeln zu können. In der Diskussion mit den Teilnehmenden beantwortete Dr. zur Nieden weiterführende Fragen, beispielsweise zu den Maßnahmen, die von der ärztlichen Leitung an die Notfallsanitäter übertragen werden können. Auch die verpflichtenden Aufgaben, die jeder Notfallsanitäter zu erfüllen hat, wurden thematisiert.
Ausblick auf zukünftige Veranstaltungen
Die Online-Fortbildung war nicht nur informativ, sondern auch eine Plattform für den Austausch unter den Fachleuten im Rettungsdienst. Teilnehmer konnten ihr Wissen vertiefen und sich über aktuelle Themen in diesem wichtigen Bereich der Notfallmedizin austauschen. Die nächsten Ausgaben der Reihe „DFV direkt“ versprechen weitere spannende Inhalte und Informationen.
Für diejenigen, die sich weitergehend informieren möchten, stehen zusätzliche Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung auf der Website des Deutschen Feuerwehrverbands zur Verfügung. Zudem kann die Präsentation von Dr. zur Nieden dort heruntergeladen werden, um die erworbenen Kenntnisse zu vertiefen.
(Harald Nülle, DFV-Presseteam)
– NAG