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Eckernförde plant Übernachtungssteuer: Was bedeutet das für Gäste?

Eckernförde. In der hitzigen Debatte um die Finanzierung der touristischen Infrastruktur stehen sich zwei Konzepte gegenüber: die umstrittene Übernachtungssteuer und die bestehende Kurabgabe. Während die Stadtverwaltung die Möglichkeit einer neuen Bettensteuer prüfen soll, gibt es bereits kritische Stimmen, die vor den finanziellen Folgen warnen. Die Stadt könnte mit dieser Maßnahme jährlich rund eine Million Euro einnehmen, doch die Frage bleibt: Wer trägt die Kosten?

Die SPD, SSW, Grünen und FDP drängen auf eine Reform, um den bürokratischen Aufwand der derzeitigen Abgaben zu reduzieren. „Wir wollen entbürokratisieren“, erklärt SPD-Ratsherr Raju Sharma. Doch die Einführung einer Übernachtungssteuer würde bedeuten, dass Hotels und Ferienwohnungen höhere Gebühren zahlen müssen, die in der Regel an die Gäste weitergegeben werden. „Am Ende ist es eine politische Entscheidung, was wir den Übernachtungsbetrieben zumuten“, so Sharma weiter.

Kurabgabe und Tourismussteuer: Wer zahlt die Rechnung?

Die CDU äußert Bedenken und sieht die bisherige Regelung als gerecht an. Ratsherr Ralph Krüger betont, dass die bestehende Praxis zwar aufwändig, aber fair sei. Auch die Auswirkungen auf die Gäste und die touristische Wirtschaft sollen bei der Prüfung der neuen Steuer berücksichtigt werden. Kevin Heide, der größte Hotelier der Stadt, sieht in der Bettensteuer eine einfachere Lösung, warnt jedoch vor möglichen Buchungseinbußen, falls die höheren Kosten an die Gäste weitergegeben werden.

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Die Kurabgabe selbst wird von vielen als schwer vermittelbar angesehen. Heide kritisiert, dass die Gäste keine echten Vorteile davon haben, insbesondere da die Seebrücken in Eckernförde nicht mehr existieren. Touristikmanager Stefan Borgmann schlägt vor, die Strandgebühr wieder einzuführen, um die Kosten gerechter zu verteilen und auch Tagesgäste zur Finanzierung heranzuziehen. Der Tourismusverband Schleswig-Holstein lehnt die Übernachtungssteuer ab, da sie einseitig die Beherbergungsbetriebe belasten würde und nicht zweckgebunden sei.

Quelle/Referenz
kn-online.de

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