In einem überraschenden Schritt hat der Gemeinderat von Eching, erstmals seit 22 Jahren, das Sitzungsgeld für seine Mitglieder angehoben. Ab sofort erhalten die Ratsmitglieder 60 Euro pro Sitzung, ein Anstieg von 40 Euro. Diese Erhöhung tritt jedoch mit einer neuen Anwesenheitspflicht einher: Nur wer mindestens 75 Prozent der Sitzungsteilnahme nachweisen kann, erhält das Geld. Christoph Gürtner, ein Mitglied des Rates, betonte, dass die Lebenshaltungskosten seit 2004 um 47 Prozent gestiegen seien, und die Anpassung der Entschädigung „länglich überfällig“ sei, wie die Süddeutsche berichtet.
Die Entscheidung zur Erhöhung kam inmitten einer Diskussion über die lange Dauer der Sitzungen, die oft vier Stunden übersteigt, was dazu geführt hat, dass einige Ratsmitglieder vorzeitig das Meeting verlassen. Um dem entgegenzuwirken, wurde die neue Anwesenheitspflicht eingeführt. Manfred Wutz hingegen argumentierte, dass die Entscheidung in der verbleibenden Zeit bis zum Ende der Mandatsperiode von nur 15 Monaten besser einem neuen Gemeinderat überlassen werden sollte. Das Vorschlag, die Aufwandsentschädigung für die Referenten der Gemeinderatsmitglieder zu halbieren, fand keine Zustimmung und wurde abgelehnt, wie im Artikel von Kommunal.de nachzulesen ist.
In Deutschland gibt es generelle Regelungen zu den Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Kommunalvertreter, die von den jeweiligen Kommunalverfassungen sowie lokalen Satzungen bestimmt werden. Je nach Größe der Gemeinde variieren diese Entschädigungen erheblich. In kleinen Gemeinden beträgt der monatliche Betrag oft nur 70 Euro, während größere Städte wie Koblenz bis zu 300 Euro für ihre Ratsmitglieder vorsehen. Es wird zunehmend klar, dass die finanzielle Beteiligung an diesen ehrenamtlichen Tätigkeiten sowohl die Anerkennung der Arbeit der Kommunalpolitiker als auch die Motivation zur regelmäßigen Teilnahme an Sitzungen steigern könnte.
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