Der mutmaßliche Attentäter des Weihnachtsmarkts in Magdeburg, Taleb A., ist ein bekannter Name in Mecklenburg-Vorpommern. Zwischen 2011 und 2016 lebte er in Stralsund und fiel immer wieder durch drohende Äußerungen auf. Innenminister Christian Pegel (SPD) berichtete, dass der heute 50-Jährige bereits 2013 vom Amtsgericht Rostock verurteilt wurde, weil er Straftaten angedroht hatte, die internationale Aufmerksamkeit erhalten könnten. Dabei verwies er konkret auf den Anschlag beim Boston-Marathon, in dem eine Vielzahl von Menschen ums Leben kam. Das bestätigte auch das Onlineportal NDR.
In einem Streit mit der Ärztekammer hatte Taleb A. seine Drohungen geäußert und im Jahr 2014 dabei angedeutet, dass er "Handlungen von internationaler Beachtung" erbringen würde. Diese Vorfälle zogen sich über mehrere Jahre hin, und trotz Hausdurchsuchungen und "Gefährderansprachen" durch die Polizei konnten keine konkreten Anschlagsvorbereitungen oder islamistischen Bezüge festgestellt werden. Pegel erklärte, dass der Mann nicht als Gefährder eingestuft wurde, da ihm ideologische Motive fehlten, was seine wiederholten Warnungen umso besorgniserregender macht, wie der Merkur berichtete.
Drohungen und rechtliche Konsequenzen
Die Situation eskalierte weiter, als Taleb A. im Jahr 2015 in einer Beschwerde an eine Bundesbehörde die Richter als Rassisten bezeichnete und auch damit drohte, sich eine Pistole zu besorgen und sich zu rächen. Diese aggressiven Äußerungen führten erneut zu einer Überprüfung durch die Behörden, jedoch blieb er trotz seiner Drohungen von den Sicherheitsbehörden unbeeindruckt. Laut NDR hatte die Polizei ihn darauf hingewiesen, dass weitere strafrechtliche Handlungen ernste Konsequenzen nach sich ziehen würden.
Die vergangenen Jahre werfen nun Fragen auf, wie effektiv die Überwachung und Einschätzung von potenziellen Gefährdern in Deutschland ist. Es bleibt abzuwarten, wie die Ermittlungen gegen Taleb A. weitergehen, insbesondere nach den erschütternden Vorfällen auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt. Während das Land auf die Ergebnisse der Ermittlungen wartet, wird klar, dass die vorangegangenen Warnungen im Fall von Taleb A. nicht unbeachtet bleiben dürfen, wie auch unter NDR zu lesen ist.
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