In Deutschland wird das Reisen mit dem öffentlichen Nahverkehr noch günstiger und attraktiver für Beschäftigte. Das Deutschland-Ticket, welches aktuell für 49 Euro und ab 2025 für 58 Euro angeboten wird, kann unter bestimmten Bedingungen als Jobticket genutzt werden. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer von erheblichen finanziellen Vorteilen profitieren können, wenn sie das Ticket für ihre Wege zur Arbeit verwenden.
Das Deutschland-Ticket ermöglicht nicht nur die Nutzung für private Fahrten, sondern kann auch als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden, sofern die Kosten vom Arbeitnehmer selbst getragen werden. Diese Regelung könnte insbesondere für Pendler von Interesse sein, die häufig lange Strecken zurücklegen müssen. Laut dem Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) können bis zu 588 Euro für das Jahr steuerlich geltend gemacht werden, wenn das Ticket in jedem Monat des Jahres erworben wurde. Ab 2025 erhöht sich dieser Betrag auf 696 Euro.
Steuerbefreiung bei Arbeitgeberfinanzierung
Wenn der Arbeitgeber das Deutschland-Ticket als Gehaltsbestandteil zur Verfügung stellt, bleibt es für die Arbeitnehmer steuerfrei. Dies stellt eine vorteilhafte Lösung dar, da die Beschäftigten in diesem Fall keinen Eigenanteil zahlen müssen. Allerdings sollten Beschäftigte beachten, dass, wenn sie zusätzlich die Entfernungspauschale in ihrer Steuererklärung ansetzen, diese um den Zuschuss des Arbeitgebers gekürzt werden kann.
Für Arbeitgeber ist die Abwicklung ebenfalls günstig: Der aktuelle Preis für das Ticket sinkt von 49 Euro auf 46,55 Euro, wenn sie es den Mitarbeitern kostenlos zur Verfügung stellen. Dies wird 2025 ebenfalls günstiger, von 58 Euro auf 55,10 Euro. Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitgeber einen Rahmenvertrag mit der Deutschen Bahn abschließt und einen Zuschuss von mindestens 25 Prozent gewährt.
Kostenvorteil durch teilfinanziertes Ticket
Wenn der Arbeitgeber nicht die gesamten Kosten des Tickets übernimmt, aber dennoch 25 Prozent der Kosten aufbringt, profitieren die Arbeitnehmer auch hier von Ersparnissen. In diesem Fall beträgt der Selbstbeitrag nur noch 34,30 Euro und ab dem nächsten Jahr 40,60 Euro. Diese Preisreduzierung ergibt sich durch die Kombination von Arbeitgeberzahlung und einem Rabatt von 5 Prozent, den die Deutsche Bahn bei dieser Vereinbarung gewährt.
Eine weitere Tabu-Aufforderung ist die Möglichkeit der Gehaltsumwandlung. Dadurch ist der Ticketpreis nicht versteuerbar, was eine zusätzliche finanzielle Entlastung für Mitarbeitende bedeutet. Bei diesen Sachbezügen gelten auch die steuerlichen Vorteile gemäß dem Jahressteuergesetz 2019, wonach die Sachbezüge nicht auf die Entfernungspauschale angerechnet werden.
Es bleibt festzuhalten, dass die steuerlichen Vorteile und der günstige Zugang zum Deutschland-Ticket viele Arbeitnehmer dazu ermutigen könnten, den Nahverkehr häufiger zu nutzen, was insgesamt zu einem nachhaltigeren Mobilitätskonzept in Deutschland beitragen könnte. Die wichtigene Details zur Nutzung und Besteuerung sind gerade für Arbeitnehmer, die auf das Auto angewiesen sind, von erheblichem Interesse.
Einen vertieften Einblick in die Details und die Rahmenbedingungen bietet der Artikel auf gotha-aktuell.info.