Die Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, auch bekannt als Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), bringt für mehr als 15.000 Unternehmen in Deutschland erhebliche Herausforderungen mit sich. Ab dem Jahr 2026 sind diese Unternehmen verpflichtet, umfassende Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Dies stellt nicht nur einen weitreichenden administrativen Aufwand dar, sondern hat auch finanzielle Folgen, da die Berichterstattung hohen, komplexen Anforderungen gerecht werden muss.
Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sind betroffen. Sie müssen nicht nur interne Daten zusammentragen, die oft bisher nicht systematisch erfasst wurden, sondern auch Informationen von Lieferanten einholen. Diese Prozesse können mehrere Wochen in Anspruch nehmen und erfordern umfangreiche personelle Ressourcen. Um den Bericht zu validieren, sieht die Richtlinie zudem vor, dass externe Prüfer die Konformität überprüfen. Dabei fordert die DEKRA eine Öffnung des Marktes für unabhängige Prüfinstitute, um den betroffenen Unternehmen eine breitere Auswahl von Dienstleistern zu ermöglichen.
Die Komplexität der Prüfanforderungen
In einer Vielzahl europäischer Länder, wie etwa Frankreich oder Dänemark, sind Wirtschaftsprüfungsunternehmen sowie unabhängige Prüfdienstleister bereits für diese Aufgaben zugelassen. In Deutschland hingegen dürfen nur Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ihre Dienste anbieten. Diese Regelung könnte dazu führen, dass die Anzahl der verfügbaren Prüfer zurückgeht, was wiederum zu höheren Preisen führt. Wolfgang Linsenmaier, CFO von DEKRA, merkt dazu an: „Die kleinen und mittleren Unternehmen müssen dann um einen der begehrten Plätze als Kunde kämpfen.“
Diese Besorgnis teilen zahlreiche Wirtschafts- und Branchenverbände. In mehr als 80 Stellungnahmen haben sich Organisationen, die zehntausende Beschäftigte repräsentieren, gegen diese Regelung ausgesprochen. Darunter sind unter anderem der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer sowie der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der eine Erweiterung des Prüferkreises verlangt. Trotzdem blieben diese Bemühungen bislang ohne Erfolg.
Das Bundesjustizministerium begründet die Entscheidung damit, dass unabhängige Prüfinstitute den gleichen Anforderungen in Bezug auf Eignungsprüfung, Qualitätssicherung und Haftung gerecht werden müssen wie Wirtschaftsprüfer. Die fehlenden vergleichbaren rechtlichen Anforderungen für Umweltgutachter machen eine Marktöffnung offiziell unwahrscheinlich. Dabei könnte der Gesetzgeber in Form eines „Konformitätsbewertungsprogramms“ klare Anforderungen festlegen, ähnlich wie dies bereits in anderen Bereichen, wie der Lebensmittelprüfung, geschehen ist.
„Prüforganisationen wie DEKRA verfügen über ein tiefgreifendes wissenschaftliches Know-how, das bei Nachhaltigkeitsprüfungen unerlässlich ist“, erklärt Linsenmaier. Er betont die Notwendigkeit, den Gesetzesentwurf zu überarbeiten und den Markt für unabhängige Prüfinstitute zu öffnen. „Der deutsche Mittelstand ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft, und die Politik sollte hier lösungsorientiert handeln.“
Die CSRD-Richtlinie trat am 5. Januar 2023 auf EU-Ebene in Kraft und muss bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen werden umfassender, und wie bei Finanzberichten müssen auch hier externe Prüfer hinzugezogen werden. In Deutschland sind bis Anfang 2026 etwa 15.000 Unternehmen betroffen, europaweit sogar über 60.000.
Im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) vom 14. März 2024 werden unabhängige Anbieter von Bestätigungsdienstleistungen ausgeschlossen, obwohl dies in der EU-Richtlinie (EU) 2022/2464 deutlich festgelegt ist. In den Stellungnahmen der Verbände bei der Konsultation im April 2024 haben sich nicht nur große Anbieter wie DEKRA für eine Öffnung des Gesetzestextes ausgesprochen, sondern auch relevante Wirtschaftsverbände, die mehrere 10.000 Beschäftigte vertreten.
Für Unternehmen, die sich auf die neuen Vorgaben vorbereiten, ist es entscheidend, die Auswirkungen der Richtlinie zu verstehen. Die Herausforderungen, die sich aus der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten ergeben, sind enorm. Allerdings ist der rechtliche Rahmen, innerhalb dessen diese Berichte erstellt und geprüft werden müssen, ebenso ausschlaggebend für die Effizienz und Kosten der Umsetzung. Unternehmen hoffen auf eine flexiblere Regelung, die sowohl Qualität als auch Zugänglichkeit der Prüfleistungen sicherstellt.